Zuchtprogramm Braunes Haarschaf

1. Neuzüchtung der Rasse Braunes Haarschaf

In den ersten zwei Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts wurde unter dem Namen NOLANA ein Zuchtversuch mit dem Ziel durchgeführt, aus einer Kombinationskreuzung verschiedener Woll- und Haarschafrassen ein robustes und hornloses Haarschaf mit natürlichem Fellwechsel zu züchten. Im Verlauf des Zuchtversuches bildeten sich zwei Zuchtrichtungen heraus, der Landschaftyp und der Fleischschaftyp.

Die Züchter der Zuchtrichtung NOLANA Typ Landschaf sind überzeugt, dass eine ausreichende Zuchtbasis geschaffen wurde, dass die Zucht von Schafen dieser Zuchtrichtung in Anwendung von Artikel 19 der VO (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. Juni 2016 (EU-Tierzuchtverordnung) unter dem Namen „Braunes Haarschaf“ mit einem eigenständigen Zuchtprogramm fortgeführt werden kann.

In das Zuchtbuch der Rasse Braunes Haarschaf können alle Tiere des Zuchtbuches NOLANA aufgenommen werden, die die Rasseeigenschaften des Braunen Haarschafes (ehemals NOLANA, Typ Landschaf) aufweisen. Die Tiere werden entsprechend ihrer Abstammung und ihrer Leistung in die Abteilungen und Klassen des Zuchtbuches eingetragen.

Diese Tiere gelten als Gründertiere der Rasse Braunes Haarschaf, sie werden im Zuchtbuch entsprechend gekennzeichnet. Die Neuzüchtung der Rasse soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden.

2. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Braune Haarschaf entstand aus einer Kombinationskreuzung verschiedener Woll- und Haarschafrassen mit dem Ziel, ein hornloses, braunes Haarschaf mit natürlichem Fellwechsel zu züchten.

Braune Haarschafe sind mittelrahmige Schafe mit schmalem Kopf und seitlich angesetzten Ohren, die sich dadurch auszeichnen, dass sie nicht geschoren werden müssen. Vor der Eintragung ins Zuchtbuch wird im Rahmen einer Beurteilung das Abhaarverhalten im Zeitraum Juni bis Oktober durch die Zuchtleitung oder ihren Beauftragten beurteilt.

Die Grundfarbe ist dunkelbraun bis rotblond. Kopf, Bauch und Beine können sowohl heller als auch dunkler sein. Böcke dürfen einen Sattelfleck tragen und besitzen oft eine Mähne an Hals und Brust.

Braune Haarschafe sind hornlos, Hornansatz wird toleriert, aber im Zuchtbuch vermerkt (ha).

Das Brunstverhalten Brauner Haarschafe ist in der Regel asaisonal. Die Ablammungen sind leicht, die Muttereigenschaften sind gut. Die Erstzulassung ist mit dem Erreichen von 2/3 des Lebendgewichtes eines ausgewachsenen Mutterschafes möglich.

Braune Haarschafe sind robust und für jede Haltungsform geeignet.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 – 300 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg ca. 45 – 50 %.

3. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

3.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen, braunen, hornlosen Haarschafes im Landschaftyp, welches im Frühjahr den natürlichen Fellwechsel durchführt. Langer, gerader Rücken bei ausreichender Rumpfbreite und –tiefe. Kopf mit gerader Profillinie, der Hals ist mittellang und kräftig, aber nicht gedrungen.

Das Braune Haarschaf wird bereits mit einem dichten Haarkleid geboren, es trägt im Sommer ein Kurzhaarkleid, die sich im Herbst bildende Unterwolle soll von Grannenhaaren bedeckt sein.

Das Fundament weist eine korrekte Stellung auf und soll trocken und ausreichend stark sein, um eine gute Marschfähigkeit zu gewährleisten. Der Schwanz ist kurz bis mittellang und sollte maximal bis zum Sprunggelenk reichen.

Folgende Eigenschaften werden zwar toleriert, sind aber unerwünscht und führen zu einer Abwertung in der Note der „Äußeren Erscheinung“:

  • Leichte Abweichungen von der Grundfarbe Braun wie z.B. ein kleiner weißer Stirn- oder Kopffleck und auch eine weiße Schwanzspitze
  • Hornansatz
  • Zu langer Schwanz
  • Pigmentflecken

Hörner sind zuchtausschließend.

3.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden mit der Methode der Reinzucht angestrebt, dabei gelten Vorfahren, die im Zuchtversuch als Nolana registriert wurden, als Zuchttiere der gleichen Rasse.

3.3 Gründertiere

Hier werden alle aktiven Zuchtschafe, die die Bedingungen für die Eintragung ins Zuchtbuch der Rasse Braunes Haarschaf erfüllen, mit ihrer ViehVerkV-Nummer getrennt nach Geschlecht aufgeführt.

3.4 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Resistenzgen für Scrapie. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber der klassischen Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen Scrapie. Böcke der PrP-Genotypklassen G4 und G5 werden nicht gekört, Böcke der Klassen G4 und G5 sind gem. TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

 4. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Braunes Haarschaf. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 9 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb eingetragen (alle Gründertiere). Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

5. Leistungsprüfungen und Zuchtwertklassen

Die Leistungsprüfungen und die Einteilung in Zuchtwertklassen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Braunes Haarschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Abhaarverhalten, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe
  • Fleischleistungsprüfungen im Feld: Diese Leistungsprüfung ist freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Säugeleistungsprüfung. Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

 6. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 7. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband. Hierzu bedient sich der Zuchtverbandes entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverbandes im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbandes.

8. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

9. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B, für männliche Tiere eine zusätzliche Abteilung mit der Klasse C und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Von der Ausnahmegenehmigung nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht, da das Braune Haarschaf eine neue Rasse ist.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berück-sichtigung der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern im Zuchtbuch der Rasse oder im Zuchtbuch Nolana eingetragen

gekört mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern im Zuchtbuch der Rasse oder im Zuchtbuch Nolana eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern im Zuchtbuch der Rasse oder im Zuchtbuch Nolana eingetragen Eltern und Großeltern im Zuchtbuch der Rasse oder im Zuchtbuch Nolana eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern im Zuchtbuch der Rasse oder im Zuchtbuch Nolana

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Vorbuch D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen oder einer entsprechenden Abteilung des Zuchtbuches Nolana registriert

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 10. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches, sie erfolgt nach den Regeln der Satzung

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch der Rasse oder der Rasse Nolana eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Klasse C werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. C männl.
D weibl.
C weibl. C männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 5) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

 11. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 12. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Coburger Fuchsschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Coburger Fuchsschaf ist eine alte Landschafrasse, die ursprünglich in vielen Mittelgebirgsregionen beheimatet war, z. B. Eifeler und Hunsrücker Rotköpfe, Westerwälder, Eisfelder und Oberpfälzer Füchse, Coburger Fuchsschafe. Als Coburger Fuchsschaf wurden diese Fuchsschaftypen 1966 von der DLG als Rasse anerkannt. In den Anfangsjahren wurde in geringem Umfang die französische Rasse Solognote eingekreuzt.

Das Coburger Fuchsschaf ist ein mittelgroßes, edles Schaf, mit hornlosem, schmalem Kopf, der bis hinter die Ohren unbewollt ist, von goldgelber bis rotbrauner Farbe. Eine leichte Ramsnase ist möglich.

Die Beine sind fein- bis mittelknochig, unbewollt und von gleicher Farbe wie der Kopf; trockenes Fundament und feste Fesseln. Das Schaf hat eine überwiegend langabwachsende Schlichtwolle mit einer Feinheit von 33 – 36 Mikron.

Das Vlies der Lämmer ist rotbraun und hellt mit zunehmendem Alter auf. Das Vlies der erwachsenen Tiere hat einen deutlichen Glanz, der Farbton ergibt sich aus dem Mix von hellen, hellroten bis dunkelroten/braunen Haaren, folglich vom hellen Grundton bis zum dunklen Goldton („Goldenes Vlies“). Böcke können eine Mähne und Tiere beiderlei Geschlechts einen Aalstrich aufweisen. Die Coburger Fuchsschafe verfügen über eine lange Brunstsaison. Erstzulassung von 12 bis 18 Monaten, zum Teil auch früher.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 – 300 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 38 – 40 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines widerstandsfähigen, genügsamen, pferchfähigen Landschafes mit besonderer Eignung zur Koppel- und Hütehaltung in rauen Mittelgebirgslagen. Erhaltung regionaler Rasseschläge mit ihren typischen Wollen. Die farbigen Haare in der Wolle liegen in rotbraunen Tönen vor, sie sollen gleichmäßig im Vlies verteilt sein. Wollen mit schwarzen Haaren sind unerwünscht. Tiere mit schwarzen oder weißen Flecken sind von der Zucht auszuschließen. Die erwachsenen Tiere sollen Bauchwolle haben.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Coburger Fuchsschaf. Zum 01.01.2022 sind 6 Böcke und 59 Mutterschafe in 6 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

 4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Coburger Fuchsschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Mütterlichkeitsprüfung: indirekte Erfassung der Säugeleistung. Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Mütterlichkeitsprüfung: Züchter

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Coburger Fuchsschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 20,0
  • Wollqualität 10,0
  • Bemuskelung 20,0
  • Äußere Erscheinung 25,0
  • Tägliche Zunahme 25,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Verband. Hierzu bedient sich der Verband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Verband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Verbandes und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A
A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C
A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

 10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Gotländisches Pelzschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Gotländische Pelzschaf gehört zur Gruppe der nordeuropäischen Kurzschwanzschafe. Sein Ursprungsgebiet ist die Gotlandinsel in Schweden. In Schweden wird es als Gotlandschaf geführt.

Den hornlosen, mit schwarzem Stichelhaar besetzten Kopf kennzeichnet eine lange, schmale, leicht geramste Nase. Häufig hat er weiße Marken. Die langen Beine sind mit schwarzem Stichelhaar besetzt, weiße Marken sind selten, die Klauen sind pigmentiert. Der Schwanz ist kurz und an der Spitze unbewollt.

Das schlichtwollige Vlies ist langabwachsend und korkenzieherartig gelockt. Die Wolle hat einen be­sonderen Glanz. Die Lamm- und Jährlingsfelle werden zur Pelzverarbeitung genutzt. Eine besondere Spezialität ist eine hervorragende Filzbarkeit der Wolle.

Altböcke haben leichte Mähnenbildung. Die Lämmer werden mit schwarzem Vlies geboren. Durch nachwachsende, weiße Fasern wird das Vlies bis zum 2. Lebensmonat hellsilbergrau, einige Lämmer bleiben jedoch schwarz. Das Vlies variiert in verschiedenen Grautönen, in dunkel bis silbergrau. Braun-, Rot- und Beigetöne sind nicht erwünscht. Der Kopf und die Beine sind schwarz und unbewollt, während weiße Marken zugelassen sind.

Die Brunst ist saisonal von Oktober bis Mitte März. Die weiblichen Tiere werden mit 6 – 8 Monaten geschlechtsreif.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 230 – 280 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 35 bis 40 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen, fruchtbaren, und langlebigen Landschafes, mit viel Glanz in der Wolle, gleichmäßiger Lockung über den ganzen Körper, sowie einheitlicher Färbung der Wolle bei Lämmern im Alter von 5 bis 6 Monaten. Hörner sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmis­sible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Gotländi­sches Pelzschaf. Zum 01.01.2022 sind 2 Böcke und 26 Mutterschafe in einem Zucht­betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprü-fungen werden bei der Rasse Gotländisches Pelzschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtserfassung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Ver­den (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Ver­den/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt wer­den. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.  Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Jakobschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Äquirasse: keine

Das Jakobschaf ist ursprünglich in Großbritannien beheimatet, wo es neben der Landschaftspflege zur Wollgewinnung eingesetzt wird. Es handelt sich um ein mittelgroßes, mischwolliges, langschwänziges, robustes Schaf, welches symmetrisch angeordnet zwei, vier oder sechs Hörner trägt. Die Farbe der Hörner ist schwarz oder schwarz-weiß gestreift, zwischen den Hornbasen soll Haut sein, bei Vierhörnern soll das obere Paar von der Oberseite des Kopfes nach oben wachsen, das untere Platz zwischen Horn und Kiefer lassen. Die Hörner dürfen das Tier weder verletzen noch beeinträchtigen. Der Kopf ist bis zum Hornansatz wollfrei, in der charakteristischen Farbe braunweiß bis schwarzweiß.

Rassetypisch ist ein Gesicht mit rein weißer Blesse und gleichmäßig schwarzen Backen und möglichst dunkler Nase. Die Ohren sind klein, aufrecht und leicht oberhalb der Horizontalen. Die klaren, großen Augen sind ohne Spaltung der oberen Augenlider. Die Beine sind unterhalb des Sprunggelenks unbewollt und weiß mit oder ohne dunkle Flecken gezeichnet. Die braunweiße oder schwarzweiße Wolle ist sehr gut spinnfähig. Das gescheckte Vlies besteht aus feiner bis mittlerer Qualität (C / BC-Wolle) mit wenig Grannenhaaren. Das Vlies ist von offener Beschaffenheit und seidig glänzend. Die Länge des Vliesstapels beträgt 7-18 cm.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 150 – 200 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei  rund 35 – 40 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelrahmigen Landschafes mit rassetypischer Ausbildung des Kopfes, der Hörner und der Färbung des Wollvlieses. Eine übermäßige Melierung der Wolle ist unerwünscht. Deutlich sichtbare Spalten im Oberlid führen zum Zuchtausschluss. Für Schauen gilt ein erweiterter Rassenstandard.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse Jakobschaf besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Jakobschaf. Zum 01.01.2022 sind 15 Böcke und 82 Mutterschafe in 6 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Jakobschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbandes.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt-abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt-abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse ein­getragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Kamerunschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Kamerunschaf stammt aus Westafrika. Es ist ein kleines, kurzschwänziges Haarschaf im Landschaftyp.

Der Kopf ist länglich mit kleinen Ohren, die Mutterschafe sind hornlos. Das Sichelhorn der Böcke gilt ebenso als Geschlechtsmerkmal wie eine Mähne an Hals und Brust. Das Haarkleid ist dicht und enganliegend und wird im Winter durch eine dichte Unterwolle, welche im Frühjahr wieder abgestoßen wird, ergänzt. Die rassetypischen Fellfarben sind braunmarkenfarbig, Bauch, Kopf und Beine sind mit schwarzer Zeichnung. Es gibt aber auch schwarzmarkenfarbige, rein schwarze und gescheckte Tiere. Die Fellfärbung muss im Zuchtbuch verzeichnet sein. Die Brunst ist asaisonal, zwei Lammungen in einem Jahr sind möglich und die erste Zulassung kann im Alter von 7 Monaten erfolgen.

Leistungsdaten

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 3 kg bei Einlingen und 2,5 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 120 – 150 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei  rund 30 – 34 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines anspruchslosen, widerstandsfähigen Landschafes mit Haarkleid.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt kein Scrapie-Resistenzgen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Kamerunschaf. Zum 01.01.2022 sind 2 Böcke und 9 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Kamerunschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Abhaarverhalten, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbandes.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Unerwünschte Merkmale führen zu einem Abzug in der Exterieurbewertung, zuchtausschließende Merkmale werden mit einer Exterieurnote kleiner 4 bewertet.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Leineschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die ursprüngliche Heimat des Leineschafes ist Südniedersachsen, längs der Leine und das Eichsfeld. Es entstand um 1900 aus dem Rheinischen Landschaf durch Einkreuzung englischer Rassen wie Leicester und Cotswold.

Es ist ein mittelrahmiges, weißes Schaf mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen Witterungs- und Haltungseinflüsse bei guter Eignung für die Hüte- und Koppelhaltung.

Der Kopf des weiblichen Tieres ist lang und schmal, der des Bockes kürzer und gröber. Beide Geschlechter sind hornlos. Das Leineschaf ist für ein Landschaf gut bemuskelt. Das Vlies besteht aus einer weißen, langabwachsenden, dicht gestapelten Wolle mit 28 bis 36 Mikron. Der Kopf bis hinter die Ohren und die Beine sind unbewollt. Pigmente sind unerwünscht.

Das Leineschaf verfügt über eine lange Brunstsaison.

Die Erstzulassung ist ab einem Alter von ca. 8 Monaten möglich.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 – 400 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 35 – 42 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines genügsamen, widerstandsfähigen Schafes. Gute Muttereigenschaften, wie eine hohe Fruchtbarkeit und Milchleistung sowie Leichtlammigkeit sind weitere Zuchtzielkriterien. Eine ausreichende Bauchbewollung ist erwünscht. Hautfalten sind unerwünscht.  Angestrebt wird ein langer Rumpf mit breitem Rücken und Becken, der von einem trockenen Fundament auf harten Klauen getragen wird. Neben einer guten Bemuskelung an Rücken und Keulen wird besonderer Wert auf Anpassungsfähigkeit, Härte und Marschfähigkeit gelegt.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse Leineschaf besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Leineschaf. Zum 01.01.2022 sind 2 Böcke und 13 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

 4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Leineschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Abteilungsklassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe obligatorisch
  • Fleischleistungsprüfung. Diese Prüfung ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des ZV
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des ZV
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des ZV
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des ZV

 5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Leineschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Überschreiten der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Wichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 20,0
  • Wollqualität 15,0
  • Bemuskelung 20,0
  • Äußere Erscheinung 25,0
  • Tägliche Zunahme 20,0
  • Futterverwertung 0,0
  • Fleischigkeit 0,0
  • Verfettung 0,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den ZV. Hierzu bedient sich der ZV entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom ZV im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des ZV und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A
A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C
A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Ouessantschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Ouessantschaf (bretonisches Zwergschaf) hat seinen Namen von der Insel Ile d`Ouessant, einer kleinen, baumlosen, französischen Atlantik-Insel.

Es ist die kleinste Schafrasse Europas Die maximale Widerristhöhe beträgt bei ausgewachsenen dreijährigen Böcken 49 cm, bei weiblichen Tieren gleichen Alters 46 cm. Das Schaf ist klein und hat – von oben gesehen – einen rechteckigen Körperbau. Der Kopf ist fein und regelmäßig und nur bei den Böcken leicht geramst. Die Mutterschafe sind hornlos (selten kommen knochenlose Hornansätze vor), während die Böcke ein ausgeprägtes Gehörn tragen. Die Gliedmaßen sind fein. Der Schwanz ist kurz und endet über dem Sprunggelenk. Das Ouessantschaf hat ein mischwolliges Vlies, mit dichter Unterwolle, Krawattenbildung bei den Böcken. Es gibt einfarbig schwarze, graue, weiße, braune sowie schimmelfarbige Tiere. Die Brunstsaison ist kurz (meistens Oktober bis Anfang Januar). Eine Erstzulassung ist mit 7 bis 8 Monaten möglich. Das Brunstverhalten ist saisonal.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 1,0 bis 2,0 kg. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 50 – 100 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 10 bis 13 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Erwünscht ist ein robustes und anspruchsloses Schaf mit geringsten Futter- und Versorgungsansprüchen. Die Farbe des Vlieses muss einheitlich sein, hierbei gelten folgende Ausnahmen: kleiner weißer Stirnfleck; rötlicher Anflug bei weißen Tieren; dunkle Wollfasern können. durch Sonnenlicht ausbleichen und oder im Alter ergrauen, schimmel (agouti grau) sind farbmeliert. Die Hörner der Böcke sollen einen ausreichenden Abstand zum Kopf haben. Mehrlingsgeburten werden nicht angestrebt. Für Schauen gilt ein erweiterter Rassestandard.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse Ouessantschaf besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ouessantschaf. Zum 01.01.2022 sind 7 Böcke und 38 Mutterschafe eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

 4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ouessantschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Säugeleistungsprüfung: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

bewertet  mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Klassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Rauhwolliges Pommersches Landschaf

Informationen zur Förderung der Erhaltung tiergenetischen Ressourcen

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Rauhwollige Pommersche Landschaf ist aus der Kreuzung von Hannoverschem Schaf mit Zaupelschaf entstanden und war früher in Mecklenburg, Pommern, Ostpreußen und Schlesien verbreitet.

Es ist ein mittelgroßes Schaf mit einem hornlosen, mit schwarzen Stichelhaaren besetzten, mittelgroßen Kopf. Die Zunge ist blau, ein Stirnschopf kann vorhanden sein. Die Beine sind mit schwarzem Stichelhaar besetzt und unbewollt.

Das Vlies aus langabgewachsener Mischwolle variiert von stahlblau bis grau. Ein brauner Anflug ist möglich. Die Wolle hat eine Feinheit von C – D (32 – 40 Mikron) mit feiner, dichten Unterwolle. Männliche Tiere können eine bis zur Schulter reichende Mähne haben. Beide Geschlechter können einen Aalstrich aufweisen.

Die Lämmer werden mit einem schwarzen, leicht gekräuselten Vlies geboren.

Die Schafe haben eine lange Brunstsaison, die Zulassung erfolgt in einem Alter von 15 bis 18 Monaten.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 – 230 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 35 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen, robusten Schafes für die Landschaftspflege mit Widerstandsfähigkeit gegen extreme Witterung und Klima. Bei den Böcken kann eine bis zur Schulter reichende Mähne aus schwarzem Langhaar vorkommen. Bei weiblichen Tieren kommt diese in seltenen Fällen vor, sollte dem Tier aber keinen männlichen Ausdruck verleihen und kein erkenntliches Überhaar bilden. Die kräftige, sehr lange Mischwolle soll ausgeglichen sein. Eine schwarze Wolle (fehlender Silberfaden) ist unerwünscht. Ein Mehlmaul ist zulässig.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Verband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf. Zum 01.01.2020 sind 63 Böcke und 1.255 Mutterschafe in 30 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (%) gebildet:

  • Reproduktion 30,0
  • Wollqualität 25,0
  • Bemuskelung 5,0
  • Äußere Erscheinung 35,0
  • Tägliche Zunahme 5,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Verband. Hierzu bedient sich der Verband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Verband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Verbandes und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Shetlandschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Shetlandschaf ist eine kleine, alte nordische Landrasse mit feinen Gliedmaßen, kurzem keilförmigen Schwanz, unbewolltem Kopf und kleinen Ohren. Böcke haben spiralförmige Hörner, Schafe sind überwiegend unbehornt. Der kurze, bis max. 15 cm lange und keilförmige Schwanz hat eine unbewollte Spitze. Das feine Wollvlies (20 bis 25 Mikron, 50 bis 120 cm Stapellänge) weist mit ursprünglich 11 Farben und 30 verschiedenen Farbmarkierungen eine sehr große Farbvielfalt auf. Die langjährige Bevorzu­gung der weißen Vliesausprägung hat allerdings dazu geführt, dass einige Farbgene sehr selten gewor­den sind.

Shetlandschafe sind sehr witterungsrobust, haben gute Muttereigenschaften und eignen sich auch für die Kreuzung mit frühreifen Fleischschafrassen.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 3,0 kg bei Einlingen und 2,0 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 100 – 150 g. Das handelsübliche Mastendgewicht beträgt 25 bis 28 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Erhaltung der Witterungsrobustheit, Fruchtbarkeit und Muttereigenschaften, der extrafeinen Wolle (bis 25 Mikron) und der Farbvielfalt (weiß, schwarz oder braun, fuchsfarben, grau) sowie der feinen und korrekten Gliedmaßen. Unerwünschte Merkmale sind ein langer, bewollter Schwanz, grobe und offene Vliese und andersfarbige Haare in einfarbigen Vliesen (weiße Wollfasern in fuchsfarbenem und schwarzem Vlies, schwarze Wollfasern in weißem Vlies).

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmis­sible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Shetland Schaf. Zum 01.11.2018 sind 12 Böcke und 37 Mutterschafe in 3 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfun­gen werden bei der Rasse Shetland Schaf durchgeführt und dienen als Selektionskrite­rien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtsermittlung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Ver­den (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Ver­den/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt wer­den. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Be­rücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet  mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Klassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Skudde

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

 Die Skudde ist eine ursprüngliche mischwollige Landschafrasse, die zur Gruppe der kurzschwänzigen, nordischen Heideschafe zählt. Ihren Ursprung hat diese Rasse in Ostpreußen und im Baltikum.

Es handelt sich um das kleinste deutsche Schaf mit keilförmigem Kopf, der mit Stichelhaaren besetzt ist. Die Ohren sind klein und seitwärtsstehend. Die Böcke tragen ein schneckenförmiges Gehörn mit ausreichendem Abstand zum Kiefer, dessen Spitzen wenig nach außen gestellt sein sollten. Weibliche Tiere variieren von hornlos, über kleine Hornstummel bis zu sichelförmig gebogenen Hörnern. Böcke besitzen eine Mähne.

Das Vlies ist eine Mischwolle. Die Vliesfarbe ist in der Regel weiß, schwarz, braun oder grau. Tiere mit Scheckungen und Zeichnungen können auftreten. Die Farben der Tiere werden im Zuchtbuch erfasst.

Die Brunst ist bedingt asaisonal. Die Erstzulassung kann in einem Alter von 8 Monaten erfolgen.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 3,0 kg bei Einlingen und 2,0 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern bis zum Alter von 100 Tagen im Bereich von 100 – 150 g. Das handelsübliche Mastendgewicht beträgt 20 bis 28 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Die Züchtung eines robusten, kleinrahmigen Schafes mit besonderer Eignung zur Landschaftspflege auf mageren Standorten. Erwünscht ist eine Bauchbewollung. Bei männlichen Tieren ist eine Mähne an Hals und Schulter gefordert. Das Vlies ist mischwollig und besteht aus gröberen Kurz- und schlicht gewellten Langhaaren, die die feinen Wollfasern deutlich überragen. Kleine schwarze Pigmentflecken, sowie fuchsiger Anflug an den Beinen und am Kopf sind zulässig (rassetypisch). Der kurze, dreieckige Schwanz endet deutlich oberhalb des Sprunggelenkes und ist mit Borsthaaren besetzt.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes eingetragenen Tiere der Rasse Skudde. Zum 01.01.2022 sind 6 Böcke und 42 Mutterschafe in 3 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Skudde durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Abteilungsklassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Skudde eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme,

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Überschreiten der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Wichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 30,0
  • Wollqualität 25,0
  • Bemuskelung 5,0
  • Äußere Erscheinung 35,0
  • Tägliche Zunahme 5,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

 10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Ungarisches Zackelschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Zackelschaf gehört zu den urtümlichsten Hausschafrassen, stammt aus dem südosteuropäischen Raum und wird heute zumeist in Ungarn in kleinen Beständen in Verbindung mit Schafen anderer Rassen gehalten.

Es ist ein mittelgroßes mischwolliges, langschwänziges Schaf mit einem auffallend schmalen Kopf und kleinen Ohren. Charakteristisch sind die großen leuchtenden Augen. Beide Geschlechter tragen V-förmig auseinanderstrebende, korkenzieherartig gedrehte Hörner, die bei den Böcken bis zu 1 m Länge erreichen können. Das Gehörn der weiblichen Tiere ist kürzer, selten sind hornlose weibliche Tiere.

Die Mischwolle des Vlieses, die in Körpernähe verfilzt ist, hängt in langen Locken herab. Üblich sind die Farbvarianten weiß und schwarz. Die meisten Tiere haben einen braunen Kopf und braune Beine. Schwarz- und graugesichtige Schafe mit weißen Vlies sind selten. Die Klauen sind klein und sehr widerstandsfähig. Das gut ausgebildete Euter mit der auffallenden Zitzenform bedingt eine gute Melkbarkeit.

Das Fell der neugeborenen Lämmer der schwarzen Zuchtrichtung ist weich und gelockt, persianerähnlich. Später verliert die Wolle ihren Glanz und erhält durch die Sonneneinwirkung eine rötliche Tönung. Die Brunst ist streng saisonal. Eine Erstzulassung ist mit 18 Monaten möglich.

Körpergewicht (kg): 30 – 35
Vliesgewicht (kg): 1 – 2

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 – 230 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 35 – 38 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Zuchtziel ist die Erhaltung dieses beeindruckenden, an raue Haltungsbedingungen angepassten, genügsamen Schafes in zwei Farbvarianten mit gutem Lämmeraufzuchtvermögen.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Tiere mit Erbfehlern gem. Liste der VDL (http://www.schafe sind toll.com/…) sind von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ungarisches Zackelschaf. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 8 Mutterschafe in 1 Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfun­gen werden bei der Rasse Shetland Schaf durchgeführt und dienen als Selektionskrite­rien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtsermittlung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.
  • Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Ver­den (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Ver­den/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt wer­den. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Be­rücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

bewertet  mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Klassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Walliser Landschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Walliser Landschaf, auch als Roux du Valais bekannt, ist ein aus dem Ober- und Mittelwallis stammendes, mittel- bis großrahmiges Schaf. 1985 wurden erstmals Schafe nach Deutschland verkauft. Es zeichnet sich durch Robustheit, Asaisonalität, Standorttreue und mageres, schmackhaft-wildähnliches Fleisch aus. Böcke und Schafe sind geramst und tragen rollenförmige Hörner, wobei diejenigen der weiblichen Tiere deutlich feiner sind. Die rotbraune oder schwarze Wolle, die im Alter ergraut, ist grob, lang, wenig gekraust und schnell wachsend. Viele Tiere dieser Rasse sind mit einem weißen Stern am Kopf und einige mit einer weißen Schwanzspitze versehen. Lämmer werden sehr dunkel gefärbt geboren, das Vlies nimmt mit der Zeit die typische rotbraune Farbe an.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Masttlämmern im Bereich von 200 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 35 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines anpassungsfähigen, genügsamen, für extensive Haltung im Gebirge geeigneten Schafes, das sich besonders durch einen ruhigen Charakter, Robustheit, Asaisonalität, Anspruchslosigkeit, Langlebigkeit und einen ausgeprägten Herdentrieb auszeichnet.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmis­sible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklassen G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Walliser Landschaf. Zum 01.01.2022 sind 4 Böcke und 12 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschaf).

 4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf. Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Walliser Landschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Klassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Walliser Schwarznasenschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Walliser Schwarznasenschaf stammt aus den Oberwallis und geht im Wesentlichen auf das schwarznasige Vispertalerschaf zurück. Es ist ein mittelgroßes bis großrahmiges und tiefgebautes Schaf mit gutem Wuchs. Typisch ist die schwarze Farbzeichnung. Der Kopf ist an der Nase bis zur Mitte und ohne Unterbrechung bis um die Augenherum schwarz (keine Brille). Die Ohren sind bis an den Kopf komplett schwarz. Die Beine sind kurz schwarz gestiefelt mit schwarzen Flecken an den Sprunggelenkhöckern und den Karpalgelenken.

Der Kopf wird charakterisiert durch die Ramsnase, das breite Maul, die mittellangen und getragenen Ohren sowie die Hörner. Beide Geschlechter tragen große möglichst weißliche und schraubenförmige Hörner, die von den Backen gut abgesetzt sind und waagrecht abwachsen.

Die mit Grannenhaaren durchsetzte Wolle ist grob, lang und gelockt mit einer Wollfeinheit von 37-39 Mikron. Der ganze Körper ist gleichmäßig bewollt, das Vlies ist ausgeglichen und einheitlich weiß, mit Ausnahme der gewünschten schwarzen Flecken. Die Stapellänge beträgt nach 180 Tagen 7 bis 8 cm.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Masttlämmern im Bereich von 250-300 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 40-42 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Es ist anpassungsfähig an die raue Haltung im Hochgebirge, robust und wetterhart. Der Brunstzyklus der Schwarznasenschafe ist asaisonal.

Das Fehlen eines Fleckes oder schwarze Flecken am Schwanzansatz ist für männliche Tiere ein Ausschlussgrund, bei weiblichen Tieren wird der fehlende Fleck geduldet. Erwünscht ist ein nicht allzu großer Schwanzfleck, der über der Schwanzwurzel und der Schwanzoberseite nicht verbunden ist. Dunkle Strahlen in den Hörnern werden toleriert.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Walliser Schwarznasenschaf. Zum 01.01.2022 sind 20 Böcke und 91 Mutterschafe in 11 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

 4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Walliser Schwarznasenschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

 6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Weiße Hornlose Heidschnucke (Moorschnucke)

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Zuchtheimat der Weißen Hornlosen Heidschnucken (Moorschnucken) sind die Geest- und Moorgebiete, die sich als westlicher Ausläufer der Lüneburger Heide über den Raum Diepholz, Stade, Rotenburg und Verden erstreckte. Die Weiße Hornlose Heidschnucke gehört zur Gruppe der kurzschwänzigen, nordischen Heideschafe. Es ist ein kleinrahmiges mischwolliges Landschaf, das von den besonderen Verhältnissen der feuchten Moor-Heidelandschaft geprägt wurde. Es kann sich von Heidekraut und Moorgräsern und -kräutern sowie Birkenaufwuchs ernähren.

Beide Geschlechter sind ungehörnt. Der Kopf ist klein und länglich und trägt kleine, schräg aufwärtsstehende Ohren. Der Knochenbau ist sehr fein und die Klauen sind fest. Die Farbe ist weiß und ohne Abzeichen. Der Kopf ist unbewollt, kann aber auch einen kleinen Wollschopf (Schaupe) tragen. Sehr gute Muttereigenschaften und leichte Lammungen sind rassetypisch. Der Brunstzyklus ist saisonal. Die Erstzulassung ist ab sechs Monaten möglich, je nach Entwicklungszustand.

Das mischwollige Vlies ist rein weiß. Das äußere Vlies besteht aus grobem Oberhaar, das innere aus feinem, weichem Unterhaar.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 – 230 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 30-34 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines anspruchslosen, widerstandsfähigen, marschfähigen und besonders zur Landschaftspflege in Feuchtgebieten und Mooren geeigneten Landschafes. Durch korrektes Fundament und feste Klauen wird eine gute Marschfähigkeit erreicht. Das mischwollige Vlies soll gleichmäßig ausgebildet sein und möglichst dicht und langgewellt den Körper bedecken, ein rundlockiges Vlies ist unerwünscht. Es ist auf eine ausreichende Bauchbewollung zu achten. Beine und der kurze Schwanz sollen weiß und unbewollt sein. Kleine Pigmentflecken an Kopf und Beinen sind zulässig. Unerwünscht sind kleine, schwach ausgeprägte Hornansätze, bis 1 cm.  Hörner sind zuchtausschließend. Vereinzelt auftretende blaue Augen sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 11 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 20,0
  • Wollqualität 10,0
  • Bemuskelung 20,0
  • Äußere Erscheinung 25,0
  • Tägliche Zunahme 25,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Verband. Hierzu bedient sich der Verband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Verband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Verbandes und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A
A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C
A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Wensleydale Longwool

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Wensleydale Longwool ist eins der charakteristischen Langwollschafe, dessen lange rastaähnliche, glänzende Wolle mitunter bis zum Boden reichen kann. Die Rasse entstand um 1840 im Norden von Yorkshire (England) aus einer Anpaarung eines Dishley Leicester Bockes („Bluecap“) mit einer inzwischen ausgestorbenen Langwollrasse. Ziel war es, robuste, kräftige Böcke zu züchten, die wiederum zur Einkreuzung in andere Rassen (vorzugsweise Gebirgsrassen) einzusetzen, um die Wollqualität zu verbessern. Das Wensleydale Longwool ist wachsam und aufmerksam, bei ruhigem Gemüt.

Wensleydale Longwool sind große, hornlos Schafe. Der Kopf ist blau, leicht ramsförmig und breit. Die großen Ohren sind unbewollt und blau. Das Vlies ist langabwachsend und glänzend. Es hat eine breite, vorgeschobene Brust und einen langen, breiten und tiefen Körper. Der Rumpf und die Keulen sind gut bemuskelt. Das Fundament ist fest. Der Wollertrag liegt bei 6-9 kg. Das Wensleydale Longwool hat eine lange saisonale Brunst und Zwillingsgeburten sind die Regel.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt bei Zwillingen 6 kg, Einlinge sind etwas schwerer.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Erwünscht ist ein großrahmiges, gut bemuskeltes Schaf mit edlem Typ. Der Kopf und die Ohren sind blau und unbewollt (außer Stirnlocken). Das Blau kann bei farbigen Exemplaren durch ein dunkles braun oder schwarz ersetzt sein. Diese Färbung kann auch an den Beinen und anderen Körperteilen vorkommen. Hörner sind unerwünscht. Das Vlies soll langabwachsend, glänzend und frei von Haaren in den Farben weiß, grau oder braun schwarz sein. Die Kräuselung ist rastaähnlich mit einer Stapellänge von 20 – 30 cm und einer Feinheit von 32,5-34 µm. Die Hinterbeine sind durchgehend bewollt. Schwarze/Dunkle Exemplare können vorkommen. Die Vliesfarbe variiert hier von silber bis tiefschwarz.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Wensleydale Longwool. Zum 01.01.2022 sind 3 Böcke und 8 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Wensleydale Longwool durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Verband. Hierzu bedient sich der Verband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Verband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Verbandes und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.