Zuchtprogramm Blaue Texel/Dassenkop

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Blaue Texel ist ursprünglich eine Farbvariante des weißen holländischen Texelschafes. Seit ca. 25 Jahren wird das Blaue Texel als eigenständige Rasse im Ursprungsland geführt.
Das Blaue Texel ist ein mittelgroßes bis großes Fleischschaf, was etwas großrahmiger als das weiße holländische Texelschaf ist und dafür nicht ganz so stark bemuskelt wirkt. Die Crossbred-Wolle (28 – 34 μm) hat eine blaugraue bis schwarze Färbung. Der hornlose Kopf ist unbewollt mit oft deutlicher weißer Zeichnung bis an die Ohrspitzen. Die Extremitäten sind unbewollt. Der schwarze Kopf, die Oh-ren und Beine zeigen typisch symmetrische weiße Abzeichen. Die Form der weißen Abzeichen soll und kann sich unterscheiden. Schleimhäute der Augen, der Nase und der Lippen sind pigmentiert. Das Das-senkop Texel (Badgerface Texel) ist eine Farbvariante der Blauen Texel. Die Wolle variiert von fast dun-kelschwarz bis braun. Der dunkle hornlose Kopf ist unbewollt, mit vertikaler Augenbrauen-Markierung. Der gesamte Körper ist stark bemuskelt. Der Rumpf zeigt einen langen, breiten Rücken mit breiter Nie-renpartie, guter Rippenwölbung, breiter, tiefer Brust und guter Flankentiefe sowie ein langes, breites Becken mit voll bemuskelten Außen- und Innenkeulen.
Das Schaf ist streng saisonal und kann im Alter von 7 – 9 Monaten bei einem Körpergewicht von über 50 kg zugelassen werden. Es ist besonders für die Koppelschafhaltung auf Grünlandstandorten hoher Ertragsfähigkeit geeignet.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 350 – 450 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 42 kg ca. 48 – 50 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehal-tung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines widerstandsfähigen, mittelgroßen bis großen Fleischschafes mit starker Bemuskelung und bester Schlachtkörperqualität. Die blaugraue bis schwarze Wolle soll einen ausgeglichenen, gut geschlossenen Stapel bilden. Gute Bauchbewollung ist angestrebt. Toleriert werden Wackelhörner. Un-erwünscht sind Hornansätze bis 2 cm Länge, größere Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommerns eingetragenen Tiere der Rasse Blaue Texel. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 2 Mutterschafe in 1 Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Blaue Texel durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist verpflichtend zur Eintragung in die Klasse A für alle männlichen Zuchtschafe, in die Klassen A, C oder D für alle weiblichen Zuchtschafe. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merk-malsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe obligatorisch.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

 7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen sind.
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden.
Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionsmethoden und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Dorper

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Dorperschaf ist in den 30-er Jahren des 20. Jahrhunderts in Südafrika aus Kreuzungen der Rassen Dorset Horn und Blackheaded Persian entwickelt worden.

Dorperschafe sind weiß, mit schwarzem Kopf und Hals, oder reinweiß.

Es handelt sich beim Dorperschaf um ein mittelgroßes Fleischschaf mit breitem, tiefen Rumpf, breiter, vorgeschobener Brust, fester Lendenpartie und ausgeprägter Bemuskelung. Der lange Rücken darf eine leichte Absenkung hinter der Schulter aufweisen. Der Kopf soll ausdrucksvoll sein.

Das kurze, leichte, mischwollige Vlies wird im Frühjahr abgeworfen, wenn auch nicht immer vollständig. Kopf, Bauch und Gliedmaßen sind unbewollt. In der Regel sind die Schafe hornlos; bei den Böcken sind lose Hornstummel, auch feste Hörner, zulässig. Der Brunstzyklus ist asaisonal.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4,5 kg bei Einlingen und 3,5 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 – 300 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 38 kg – 42 kg ca. 50 – 53 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Das Ziel der Zucht von Dorperschafen besteht in der wirtschaftlichen Erzeugung von Fleisch, selbst unter ungünstigen Bedingungen. Daher stehen bei der Zuchtwahl die Leistungseigenschaften im Vordergrund. Formale Gesichtspunkte spielen eine untergeordnete Rolle.
Schwarze Flecken oder weiße Abzeichen werden geduldet. An den unbehaarten Körperpartien soll die Haut nach Möglichkeit pigmentiert sein. Hautpigmentflecken an anderen Körperpartien sind nicht zu beanstanden.
Ein kräftiges Fundament mit korrekter Beinstellung, fester Fesselung und robusten Klauen ist neben einem guten Euter von maßgeblicher funktionaler Bedeutung.
Das Vlies soll zu Beginn des Sommers abgeworfen werden; allerdings bleibt es dem Einzelnen überlassen, ein mehr im Woll- oder mehr im Haarschaftyp stehendes Schaf zu züchten. Lämmer sollen in der Lage sein, unter Weidemastbedingungen das geeignete Schlachtgewicht von 38-42 kg innerhalb von 4-5 Monaten zu erreichen. Durch leichte Geburten, ausgeprägte Vitalität der Lämmer, gute Milchleistung und ausgeprägte Muttereigenschaften sollen hohe Aufzuchtergebnisse erzielt werden.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommerns eingetragenen Tiere der Rasse Dorperschaf. Zum 01.01.2022 sind 40 Böcke und 889 Mutterschafe in 8 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Haarschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Dorperschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Abteilungsklassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Das jeweilige
    Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe obligatorisch.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Mütterlichkeitsprüfung: indirekte Erfassung der Säugeleistung. Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Dorperschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Überschreiten der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Wichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 15,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 20,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Futterverwertung 0,0
  • Fleischigkeit 20,0
  • Verfettung 15,0
  • Mütterlichkeit 0,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

 7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen der Hauptabteilung erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen sind.
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden.
Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

 11. Zugelassene Reproduktionsmethoden und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Ile de France

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Rasse ist das Ergebnis der Kreuzung von Dishley, Leicester und Rambouillet Anfang des 19. Jahrhunderts, später auch von Manchamp Merino. Der Ursprung der Zucht lag in Alfort, wenig später kam eine
Herde an die Landwirtschaftsschule Grignon, von wo sich die Rasse über die ganze Region der Ile-de- France ausbreitete.
Die Rasse Ile de France ist ein großes Fleischschaf, Kopf und Extremitäten sind weiß. Ein Stirnschopf und mittelgroße Ohren charakterisieren den bei beiden Geschlechtern hornlosen Kopf. Der bei Böcken breitere Kopf ist oft durch einen typisch gefalteten Nasenrücken gekennzeichnet. Ramsnasen treten nicht auf. Der Hals ist stark und kurz, er geht in die im Vergleich zur Hinterhand etwas schmalere Brustpartie über. Bei beiden Geschlechtern kann hinter der Schulter eine leichte Schnürung auftreten. Rumpf und Rücken sind breit und tief. Sehr gute Ausprägung der Keulen-Bemuskelung. Die Wolle ist strahlend weiß und die Bewollung reicht an den relativ kräftigen Extremitäten bis auf das Vorderfußwurzelgelenk und an der Hinterhand bis über das Sprunggelenk. Die Feinheit der Wolle beträgt 24-28 μm bei einer Stapellänge von 6 bis 10 cm im Jahr.
Die Mutterschafe sind asaisonal. Lämmer können bereits mit 10 Monaten zugelassen werden. Die Schafe werden vorwiegend in Koppelhaltung auf futterreichen Standorten gehalten. Ausschließliche Freilandhaltung ist aufgrund der Wollfeinheit nicht möglich. Die intensive Stallmast ist bei dieser Rasse besonders empfehlenswert.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 – 430 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg 50 bis 52 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines sehr frühreifen, vor allem fruchtbaren und frohwüchsigen Schafes mit hervorragender Fleischqualität und Schlachtausbeute bei geringer Verfettung. Die ausgeprägten Innen- und Außenkeulen sollten nicht zu kurz sein. Die Gliedmaßen sollten nicht zu lang sein und nicht zu dunkel pigmentiert sein. Ein sehr geringer Schwergeburtenanteil und eine hohe Säugeleistung werden angestrebt. Die Wolle sollte frei von pigmentierten Wollhaaren sein. Unerwünscht sind einzelne pigmentierte Haare in der Wolle, braune oder schwarze Wollen sind zuchtausschließend. Toleriert werden Wackelhörner. Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ile der France. Zum 01.01.2022 sind 5 Böcke und 75 Mutterschafe in 2 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ile de France durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbandes

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits
in der Hauptabteilung, Großmutter
mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen
Abteilung eines Zuchtbuchs der
Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits
in der Hauptabteilung, Großmutter
mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen
Abteilung eines Zuchtbuchs der
Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in Klasse A des Zuchtbuches eingetragen sind.
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Unerwünschte Merkmale führen zu einem Abzug in der Exterieurbewertung, zuchtausschließende Merkmale werden mit einer Exterieurnote kleiner 4 bewertet.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Kerry Hill

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Rasse Kerry Hill stammt aus der Region der walisisch-englischen Grenze, ihr Name geht auf die Ortschaft Kerry in der Nähe von Newton zurück. Erste Aufzeichnungen zu der Rasse stammen aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts.
Das Kerry Hill ist ein kräftiges Schaf, es passt sich sehr gut verschiedenen Futter- und Wetterkonditionen sowie dem Landschaftstyp an. Es ist sehr vital, lebhaft und gegenüber Krankheiten sehr widerstandsfähig. Das Schaf ist stämmig, mit einem rechteckigen Körperbau. Die Ohren sind schwarz, weiß oder schwarz-weiß; mittellang, hoch angesetzt und unbewollt. Die Ohren stehen aufrecht. Rassetypisch sind eine schwarze Nase und schwarze Ringe um die Augen sowie schwarz-weiße Beine. Sowohl Böcke als auch die Muttertiere sind hornlos. Der Schwanz ist frei von dunklen und blauen Flecken.
Die weiße Wolle hat eine Feinheit von 30 bis 34 μm. Die Stapellänge der Wolle ist 6 – 10 cm. Kopf, Ohren und Beine sind unbewollt. Die Haut muss rosa/rot sein, ohne schwarze oder blaue Flecken. Der Körper der Kerry Hills ist lang und tief gewölbt und verfettet nicht sehr schnell. Darum wird diese Rasse vielfältig für Kreuzungen, z. B. mit „Down“-Rassen, verwendet, um bei diesen die Verfettung zu reduzieren.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 200 – 250 g.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Gezüchtet wird ein mittelrahmiges Schaf mit langem Rumpf, breitem Rücken und breitem Becken. Das trockene Fundament wird auf harten Klauen getragen. Erwünscht ist die auffällige rassetypische Pigmentierung an Kopf und Beinen, die nicht in die Wolle reichen darf. Erstzulassung im Alter von 7 bis 8 Monaten möglich. Weitere Zuchtzielkriterien sind hohe Fruchtbarkeit, Leichtlammigkeit und Frohwüchsigkeit der Lämmer. Unerwünscht sind einzelne pigmentierte Haare in der Wolle, schwarze oder graue Wollen sind zuchtausschließend. Toleriert werden Wackelhörner. Unerwünscht sind Hornansätze bis 2 cm Länge, größere Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse Kerry Hill besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört, Böcke der Klassen G4 und G5 sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Tiere der Rasse Kerry Hill. Zum 01.01.2022 sind 4 Böcke und 13 Mutterschafe in 2 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Kerry Hill durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden(Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de ). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Hauptabteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in Klasse A des Zuchtbuches eingetragen sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.C
C weibl.
A
D
A männl.A männl.A
C weibl.C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Nolana

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Nolana-Schaf entstand in den ersten 2 Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts im Rahmen eines Zucht-versuches unter dem Namen NOLANA aus einer Kombinationskreuzung verschiedener Woll- und Haar-schafrassen mit dem Ziel, ein robustes hornloses Haarschaf mit natürlichem Fellwechsel zu züchten, welches nicht geschoren werden muss. Im Verlauf des Zuchtversuches bildeten sich 2 Zuchtrichtungen heraus, der Landschaftyp und der Fleischschaftyp. Die Rasse Nolana führt die Zucht der Zuchtrichtung Fleischschaftyp fort.
Das Nolana-Schaf weist einen geraden, langen und breiten Rücken mit guter Rippenwölbung und brei-ter Brust auf. Durch die gute Flankentiefe, ein breites Becken und die gut ausgeprägten Außen- und Innenkeulen eignet es sich bestens zur Erzeugung hochwertiger Schlachtkörper bei hoher Ausschlach-tung, geringer Verfettung und guter Ausprägung der wertvollen Fleischpartien.
Gute Muttereigenschaften, gute Säugeleistung, hohe Fruchtbarkeit, Leichtlammigkeit, Frühreife, eine lange Brunstsaison sowie eine Robustheit gegen Witterungsbedingungen zeichnen die Rasse aus. Das Haarkleid der Nolana-Schafe soll einheitlich weiß sein, Klauen, Maul und Nase sollten jedoch dunkel pigmentiert sein.
Gute Eignung für die Koppelhaltung auf Grünlandstandorten mittlerer bis guter Ertragsfähigkeit.
Nolana-Schafe sind hornlos.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 300 – 400 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg ca. 50 – 51 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittel- bis großrahmigen, hornlosen Haarschafes im Fleischtyp zur Erzeugung von hoch-wertigen Schlachtkörpern in der Gewichtsklasse 18 – 22 kg.
Das Fundament soll stark und trocken sein und eine korrekte Stellung aufweisen, erwünscht sind feste Klauen.
Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Stummelhörner bis max. 2 cm sind unerwünscht und führen zu einer Abwertung in der Note der „Äußeren Erscheinung“, Hörner sind zuchtausschließend. Pigmentflecken sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden mit der Methode der Reinzucht angestrebt. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden, in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Inzucht auf Antrag auch männliche Tiere.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Resistenzgen für Scrapie. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber der klassischen Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen Scrapie. Böcke der PrP-Genotypklassen G4 und G5 werden nicht gekört und sind gem. TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Nolana. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 30 Mutterschafe eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Haarschafe).

 4. Leistungsprüfungen und Zuchtwertklassen

Die Leistungsprüfungen und die Einteilung in Zuchtwertklassen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Nolana durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Abhaarverhalten, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist verpflichtend zur Eintragung in die Klasse A für alle männlichen Zuchtschafe, in die Klassen A, C oder D für alle weiblichen Zuchtschafe. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Die Fleischleistungsprüfung ist für männli-che Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung                         Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld     Züchter
  • Fleischleistungsprüfung
    • Gewichtserhebung im Feld Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbandes

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband. Hierzu bedient sich der ZV entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom ZV im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbandes.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Schafe eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II
Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II
als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches, sie erfolgt nach den Regeln der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind.
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

D männl.
C männl.
D weibl.
A männl.D männl.
C weibl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindes-tens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfeh-lungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Schwarzköpfiges Fleischschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Rasse geht auf die Einkreuzung englischer Böcke der Fleischschafrassen Oxfordshire und Hampshire in deutsche Landschafe ab Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Hauptzuchtgebiete waren zunächst
Ostpreußen und Westfalen, später verbreitete sich die Rasse in Deutschland in Gegenden mit eher maritimem Klima.

Beim Schwarzköpfigen Fleischschaf handelt es sich um ein mittel- bis großrahmiges Fleischschaf. Die Beine sind vom Karpal- bzw. Sprunggelenk abwärts dunkelbraun bis schwarz und weitgehend unbewollt. Der mittelbreite Kopf ist hornlos und ebenfalls schwarz, die Stirn ist mehr oder weniger bewollt. Kräftige, seitwärts abstehende Ohren. Weiße Wolle der Feinheit 33 – 35 . Saisonaler Brunstzyklus mit langer Brunstsaison, Erstzulassung im Alter von 10 Monaten möglich. Gute Eignung sowohl für die Hüte- als auch
für die Koppelhaltung auf Grünlandstandorten mittlerer bis hoher Ertragsfähigkeit.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 – 500 g, die Schlachtausbeute liegt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg bei 48 – 50 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Frohwüchsiges Fleischschaf mit mittelbreitem, schwarzem, nicht zu stark bewolltem Kopf. Ausgeprägte Fleischpartien, d.h. tiefe, breite, vorgeschobene Brust, tiefer und breiter Rumpf mit langem Rücken, der breit und gut bemuskelt ist. Ein breites, langes Becken mit vollen Außen- und Innenkeulen, die tief herunterreichen. Starkknochige, schwarze, möglichst unbewollte Beine. Abgesehen von einigen zulässigen schwarzen oder braunen Wollhaaren am Kragen und am Keulenrand wird ein einheitlich weißes, dichtes Wollvlies angestrebt. Widerstandsfähigkeit, Weide-, Marsch- und Pferch-Fähigkeit. Zuchtausschließend sind weiße Flecken an Kopf und Beinen. Das Ergrauen des Kopfbereiches (weiße Stichelhaare) wird toleriert. Toleriert werden Wackelhörner. Unerwünscht sind  Hornansätze bis 2 cm Länge, größere Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf. Zum 01.01.2022 sind 38 Böcke und 1.781 Mutterschafe in 13 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
    • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 10,0
  • Wollqualität 5,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 15,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Futterverwertung 10,0
  • Fleischigkeit 15,0
  • Verfettung 15,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Mutter und Großmutter mütterlicherseits
mindestens in der zusätzlichen Abteilung
eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines
Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter
väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Mutter und Großmutter mütterlicherseits
mindestens in der zusätzlichen Abteilung
eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern im Zuchtbuch Klasse A eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Shropshire

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die bodenständigen Schafe in Shropshire und Staffordshire wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor allem durch die Einkreuzung der Rasse Southdown verbessert. Nach einem starken Rückgang der Zahl der Zuchttiere im Laufe des 20. Jahrhunderts erholte sich der Bestand der Rasse Shropshire wieder, als die Betreiber von Weihnachtsbaumkulturen entdeckten, dass Shropshire-Schafe sich bei geeignetem Management besonders gut zur Pflege dieser Anlagen eignen. Ab den 1990er Jahren
wurden Shropshire-Zuchtschafe aus diesem Grund vor allem aus Dänemark nach Deutschland importiert.

Shropshire-Schafe sind mittelgroße, hornlose Fleischschafe mit wüchsigen Lämmern. Behaarte Körperteile sind dunkelbraun bis schwarz. Weiße, kurze Crossbred-Wolle (28 – 34 m), Schaupe. Die Wolle bedeckt die Wangen und geht bis zum Nasenrücken. Ohren seitlich abstehend, schwarz. Kurzer, kräftiger Hals. Langer, tiefer Rumpf. Starker Knochenbau. Saisonaler Brunstzyklus mit langer Brunstsaison, recht frühreif. Ausgeprägte Mütterlichkeit mit guter Milchleistung. Die Rasse zeigt eine hohe Zuverlässigkeit,
bei entsprechender Kulturführung Nadelbäume, sowie Obstbäume nicht zu verbeißen. Eine Fleischschafrasse, die vorwiegend in Weihnachtsbaumkulturen eingesetzt werden kann, um den Begleitwuchs wesentlich zu reduzieren.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 200 – 300 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 38 kg ca. 45 – 47 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelrahmigen Fleischschafes mit tiefer, vorgeschobener Brust, einem langen, tiefen Rumpf und breitem, gut bemuskeltem Rücken und ausgeprägten Innen- und Außenkeulen. Es wird ein einheitlich weißes, dichtes Wollvlies mit einer Feinheit von 28 bis 34 m angestrebt. Anpassungsfähig bei guter Konstitution. Die geringe Neigung zum Verbiss von Nadelgehölzen ist von großer Bedeutung. Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse  besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört, Böcke der Klassen G4 und G5 sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Shropshire. Zum 01.01.2022 sind 9 Böcke und 79 Mutterschafe in 5 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Shropshire durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Station: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Shropshire eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung
  • Mütterlichkeit mit dem Einzelmerkmal Säugeleistung (42-Tagegewicht der Lämmer)

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 15,0
  • Wollqualität 5,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 15,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Futterverwertung 0,0
  • Fleischigkeit 20,0
  • Verfettung 15,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden(Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de ). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

 8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung,
Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Hauptabteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in
der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern im Zuchtbuch Klasse A eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Southdown

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Southdown ist eine sehr alte Rasse, die bereits ab dem Jahr 1780 in Sussex gezüchtet wurde und andere Rassen wie Hampshire, Suffolk und Charollais beeinflusste.
Bei dieser mittelgroßen Rasse sind die unbewollten Körperteile gräulich-braun. Es hat einen breiten, kurzen und hornlosen Kopf. Typisch sind der große Abstand zwischen den Ohren, die großen Augen, der unbewollte Augenbereich, die mittelgroßen, mit kurzer Wolle bedeckten Ohren und die dunkle Nase.
Das Southdown-Schaf hat eine tiefe, vorgeschobene Brust, einen langen, tiefen Rumpf mit geradem, breitem und gut bemuskeltem Rücken sowie ausgeprägten Innen- und Außenkeulen.
Die feine und dichte Wolle (24 bis 29 Mikron) sollte gleichmäßig weiß sein und bis zum Sprunggelenk bzw. Karpalgelenk reichen.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Erhaltung der Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche und vor allem feuchte Witterungsbedingungen. Erwünscht ist ein frühreifes Schaf mit problemlosen Ablammungen, durchschnittlicher Milchleistung, welches aufgrund der Zutraulichkeit einfach zu führen ist. Die Lämmer sind sehr frohwüchsig und liefern bereits sehr früh eine gute Schlachtkörperausprägung. Pigmentierte Haare in der Wolle sind unerwünscht. Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend. Um weiterhin eine gute Unterscheidbarkeit zur Rasse Babydoll Southdown zu erreichen, muss auf eine genügende Körpergröße und Gewichtsentwicklung geachtet werden.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse  besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört, Böcke der Klassen G4 und G5 sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Southdown. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 3 Mutterschafe in 1 Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Southdown durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Station: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden(Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de ). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

 8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Hauptabteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Hauptabteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter im Zuchtbuch Klasse A eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.C
C weibl.
A
D
A männl.A männl.A
C weibl.C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Suffolk

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Suffolk ist aus der Kreuzung von Norfolk mit Southdown entstanden. In Frankreich und Nordamerika werden sie im größeren Rahmen als die britische Ausgangsform gezüchtet.

Es ist ein mittelgroßes bis großes Fleischschaf. Der Kopf ist hornlos und bis hinter die Ohren unbewollt und tiefschwarz, das gleiche gilt für die Extremitäten. Der Nasenrücken ist leicht gewölbt, die Ohren lang, dünn und etwas hängend. Die Brust ist breit und weit nach vorne geschoben. Die weiße Crossbred-Wolle hat eine Feinheit von 30-34 Mikron. Der saisonale Brunstzyklus weist eine lange Brunstsaison auf. Die Erstzulassung ist im 1. Lebensjahr bei mindestens 55 kg Lebendgewicht möglich. Das Suffolk ist sowohl für die Hütehaltung als auch für die Koppelhaltung auf Grünlandstandorten mittlerer bis hoher Ertragsfähigkeit geeignet.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 – 500 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg 48 bis 50 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen bis großen, sehr wüchsigen Fleischschafes mit tiefschwarzem, unbewolltem, keilförmigen edlen Kopf, mit einem langen und breiten Rumpf mit ausgeprägten Fleischformen an Brust, Rücken und Keule. Erwünscht sind eine tiefe Brust und Flanke sowie ein langes Becken. Die Beine sind tiefschwarz und unbewollt. Die Wolle ist bei ausgeglichenem Sortiment und geschlossenem Stapel einheitlich weiß. Einzelne schwarze Haare in der Wolle werden toleriert. Zuchtausschließend sind weiße Flecken an Kopf und Beinen sowie schwarze Flecken in der Wolle. Bei älteren Tieren wird das Ergrauen des Kopfbereiches (weiße Stichelhaare) toleriert. Toleriert werden Wackelhörner. Unerwünscht sind Hornansätze bis 2 cm Länge, größere Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Das Spider Lamb Syndrom (SLS) ist eine genetische Erkrankung die bei der Rasse Suffolk vorkommt und bei den Lämmern Skelettdeformationen hervorruft. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen SLS, indem die homozygoten und heterozygoten Anlageträger von der Körung ausgeschlossen werden.

NN


homozygot – trägt keine Kopie des defekten Gens


gesund


NS


heterozygot-Anlageträger, trägt eine Kopie des defekten Gens


gesund, aber Überträger


SS


homozygot-Anlageträger, trägt zwei Kopien des defekten Gens


erkrankt


Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragene Tiere der Rasse Suffolk. Zum 01.01.2022 sind 14 Böcke und 150 Mutterschafe in 10 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Suffolk durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Dies legt jeder Landesverband nach Art und Umfang selbst fest.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Zuchtverband
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Suffolk eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung
  • Mütterlichkeit mit dem Einzelmerkmal Säugeleistung (42-Tagegewicht der Lämmer)

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 10,0
  • Wollqualität 5,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 15,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Futterverwertung 10,0
  • Fleischigkeit 15,0
  • Verfettung 15,0
  • Mütterlichkeit 0,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II



Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.C
C weibl.
A
D
A männl.A männl.A
C weibl.C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Texel

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Texelschaf stammt ursprünglich von der niederländischen Insel Texel.

Es ist ein mittelgroßes bis großes Fleischschaf, der Kopf und die Extremitäten sind unbewollt. Die bewollten und unbewollten Körperteile sind weiß, mit Ausnahme von vereinzelt auftretenden Pigmentflecken an den Ohren. Die Schleimhäute der Augen, der Nase und der Lippen sind pigmentiert. Texel haben kräftige und mittel-lange Stehohren. Der gesamte Körper ist stark bemuskelt. Die Erstzulassung ist im Alter von 7 – 9 Monaten bei einem Körpergewicht von über 50 kg möglich. Die Rasse ist besonders für die Koppelschafhaltung auf Grünlandstandorten mit hoher Ertragsfähigkeit geeignet. Texelschafe haben eine weiße Crossbred-Wolle mit einer Feinheit von 28 – 34 m in einem ausgeglichenen und geschlossenem Stapel. Das Texelschaf ist frühreif und hat einen streng saisonalen Brunstzyklus.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 380 – 450 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 42 kg ca. 48 – 52 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Widerstandsfähiges, mittelgroßes bis großes Fleischschaf mit weißem, möglichst schmalem, unbewolltem Kopf und flacher Stirn. Der Hals soll kurz und stark bemuskelt sein. Der Rumpf zeigt einen langen, breiten Rücken mit breiter Nierenpartie, guter Rippenwölbung, breiter, tiefer Brust und guter Flankentiefe sowie ein langes, breites Becken. Die Außen und- Innenkeulen sind voll bemuskelt. Angestrebt wird eine gute Schlachtkörperqualität. Das Fundament soll trocken und starkknochig sein.
Die Tiere sollen eine gute Bauch-Bewollung haben. Gräuliche oder bräunliche Flecken an den Beinen sind unerwünscht. Schwarze Haare in der Wolle sowie schwarze Flecken an den Extremitäten sind zuchtausschließend. Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

In der Rasse gibt es Tiere, die kleinäugig sind und den Erbfehler Mikrophthalmie haben. Die Tiere sind Träger des Gens MOC (Mikrophthalmie, Genotyp GC). Das Ziel ist die Verringerung dieser Erbanlagen und die Zucht erbgesunder Tiere, die MO-frei (MOF, Genotyp GG) sind.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Texel.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

 4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Texel durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Stationsprüfung: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de ) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Texel eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 15,0
  • Wollqualität 5,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 15,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Fleischigkeit 20,0
  • Verfettung 15,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens
in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in
der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung
eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.A
A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C
A männl.A männl.A
A weibl.
(Aufstiegstier)
A
C weibl.A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Zuchtprogramm Weißköpfiges Fleischschaf

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Weißköpfige Fleischschaf ist an der Nordseeküste aus dem bodenständigen Marschschaf durch Einkreuzung englischer Fleischschafrassen entstanden.

Es ist ein mittelgroßes, einheitlich weißes Fleischschaf mit unbewolltem Gesicht. Ein Wollschopf ist erwünscht, aber nicht zwingend. Der kurze Hals sitzt breit und kräftig an der Brust und Schulter. Die Ohren sind derb und mittelgroß, und stehen seitlich ab, sind jedoch nicht hängend. Der Kopf ist hornlos. Der Wollbesatz der Extremitäten reicht bis an das Vorderfußwurzelgelenk und an das Sprunggelenk herunter. Ein freies Röhrbein ist erwünscht. Weiße, etwas gröbere Wolle (36 – 38 m). Saisonaler Brunstzyklus mit langer Brunstsaison. Die Muttertiere sind sehr frühreif und fruchtbar, eine Erstzulassung im Alter von 7 – 8 Monaten ist möglich (ab 50 kg Lebendmasse). Für Koppel- und Hütehaltung auf ertragreichen Grünlandstandorten bei feuchtem, maritimen Klima besonders geeignet.

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 350 – 400 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 42 kg 48 – 52 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen bis großen, widerstandsfähigen und frohwüchsigen Fleischschafes mit guter Ausprägung der fleischtragenden Körperpartien. Der Rumpf soll tief und breit in der Rippe und Flanke sein. Die Brust soll stark nach vorn gewölbt und der Rücken lang und breit sein, mit fester Nierenpartie und anschließendem kräftigen geradem Becken. Erwünscht ist ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Klima- und Bodenverhältnisse. Das gesamte Wollvlies soll reinweiß sein, die Wolle soll bei einer Feinheit von 36 – 38 m lang im Wuchs und dicht im Stapel sein. Eine dunkle Pigmentierung der Nasenschleimhäute und der Klauen ist erwünscht.
Einzelne pigmentierte Haare in der Wolle sind unerwünscht, dunkle Flecken in der Wolle und am Fundament sind zuchtausschließend. Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes eingetragenen Tiere der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf. Zum 1.1.2022 sind 3 Böcke und 26 Mutterschafe in 3 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
  • Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
    • Ultraschall im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller,  info@vit.de ) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 15,0
  • Wollqualität 5,0
  • Bemuskelung 15,0
  • Äußere Erscheinung 15,0
  • Tägliche Zunahme 15,0
  • Fleischigkeit 20,0
  • Verfettung 15,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt­abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

D männl.
C männl.
D weibl.
A männl.D männl.
C weibl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vaterlinien an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.