Zuchtprogramm Anglo-Nubier-Ziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Anglo-Nubier Ziege ist aus der Kreuzung von englischen Landschlägen mit aus Afrika und Indien eingeführten Ziegenrassen entstanden. Sie ist überwiegend in Großbritannien verbreitet.

Die Anglo-Nubier Ziege ist eine großrahmige, langbeinige Ziege. Typisch für diese Rasse sind die langen, anliegenden, hängenden Ohren und die ausgeprägte Ramsnase. Die Tiere sind sowohl gehörnt als auch ungehörnt. Das Haar ist kurz, glatt und fein. Alle Farbkombinationen von braun, schwarz und weiß sind möglich.

Leistungen

  • Milchleistung: 240-Tage-Milchleistung ca. 700 – 800 kg, 4 bis 5 % Fett, 3 bis 4 % Eiweiß
    • bei entsprechender Haltung und Fütterung sind höhere Leistungen möglich.
  • Fleischleistung: gute Fleischleistungseigenschaften, Jungböcke erreichen 200 g tägliche Zunahmen, Einzeltiere erreichen auch weit höhere Zunahmen
  • Fruchtbarkeit: Frühreife und gute Fruchtbarkeit, im Durchschnitt zwei Lämmer pro Jahr
  • Landschaftspflegeleistung: Eignung für die Landschaftspflege

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Angestrebt wird eine großrahmige, fruchtbare, widerstandsfähige und langlebige Ziege im Zweinutzungstyp mit ausgeprägter Wirtschaftlichkeit auf Grund ihrer Milch- (sehr hohe Fett- und Eiweißprozente) und Fleischleistung sowie Eignung zur Landschaftspflege. Der Rücken sollte möglichst straff sein, mit breit angelegtem, nicht zu stark abfallendem Becken. Das Fundament soll trocken und nicht zu fein, die Beinstellung korrekt sein.

Gefordert wird ein gleichmäßiges, geräumiges, drüsiges und fest angesetztes Euter, das weit nach vorn und im Schenkelbereich hinaufreicht. Die gleichermaßen für das Hand- und Maschinenmelken gut geeigneten, leicht melkenden Zitzen sollen mittig unter den Hälften angesetzt, senkrecht nach unten weisen, mittellang, gleichförmig und klar abgesetzt sein. Zuchtausschließend ist Mehrstrichigkeit.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Unter­suchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Es gibt hornlose und gehörnte Tiere. Der Hornstatus wird als genetische Besonderheit erfasst. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Tiere der Rasse Anglo-Nubier Ziege. Zum 01.01.2022 sind 0 Böcke und 1 Mutterziege in 1 Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfun­gen werden bei der Rasse Anglo-Nubier Ziege durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen und Form, bei Züchtung auf Fleischleistung zusätzlich Bemuskelung, bei Züchtung auf Milchleistung bei weiblichen Zuchtziegen zusätzlich das Merkmal Euterqualität. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtziegen, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegen verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld (bei Züchtung auf Fleischleistung). Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung im Feld (bei Züchtung auf Milchleistung) bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung: Diese Leistungsprüfung ist für Bockmütter verpflichtend.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Zuchtverband
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung: Züchter
  • Milchleistungsprüfung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV)

Die Milchleistungsprüfung (MLP) wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Verbandes mit Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV) nach ICAR-anerkannten Methoden durchgeführt. Die ermittelten MLP-Daten werden vom LKV an die beauftragte Datenverarbeitungsstelle, vit Verden, weitergegeben und dort aufbereitet, so dass sie für die Herdbuchführung verwendet werden können.

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berück­sichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exte­rieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungs-prüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zucht­buches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A
A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C
A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit min­destens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlun­gen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Burenziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Burenziege wurde 1930 in Südafrika aus vorhandenen Ziegenschlägen heraus gezüchtet. Hierbei kreuzte man auch Ziegenrassen aus Botswana und Namibia ein. 1959 wurde die „Goat Breeder´s Association“ in Eastern Cape in Südafrika gegründet. Hiermit begann eine starke, kontinuierliche Selektion der Burenziege, bis zum heutigen Typ hin. Nach Deutschland kam die Burenziege im Rahmen der Verdrängungskreuzung zum Aufbau der Fleischziegenzucht. Die ersten Tiere kamen über die Universität Gießen und 1978/1979 über den Zoo „Wilhelma“ nach Deutschland. Später wurden Sperma und auch Embryonen importiert.

Die Burenziege ist eine mittelrahmige, gehörnte Fleischziege mit langem Rumpf, breiten und gut bemuskelten Körperpartien, ausgeprägter Rippenwölbung und guter Keule. Sie ist kurzhaarig, hat eine weiße Grundfarbe, einen rotbraun bis hellbraun gezeichneten Kopf, dessen Zeichnung bis zum Hals und Brustbereich reichen kann. Ein einfarbig rotbrauner Farbschlag ist auch zugelassen. Die Hörner beider Geschlechter sollten nicht zu flach gestellt sein, um den Hautkontakt insbesondere bei Böcken zu vermeiden. Der Kopf der Burenziege sollte eine konvexe Form aufweisen mit leichter Ramsnase. Da diese bei älteren Tieren ausgeprägter wird, kann es zu einem Überbiss kommen.

Die Burenziege ist asaisonal. Bei gutem Management sind dreimalige Ablammungen in zwei Jahren möglich. Es ist eine mittelrahmige, tiefe Ziege, die für die Fleischproduktion besonders geeignet ist, wobei die Lämmer sehr frohwüchsig sind und eine gute Bemuskelung an Keule, Rücken und Schulter entwickeln. Bezogen auf die Körperhöhe ist bei Jungziegen eine Rumpftiefe von 50%, bei älteren Ziegen von 60% optimal. Die Ziege zeigt ein ruhiges Temperament bei guter Muttereigenschaft, einschließlich hoher Milchleistung am Anfang der Säugeperiode.

Leistungen
  • Fleischleistung: 200 – 250 g tägliche Zunahmen, Einzeltiere erreichen auch weit höhere Zunahmen
  • Fruchtbarkeit: erste Ablammung bis zum Alter von 19 Monaten
    • bis zu 3 Ablammungen in 2 Jahren bei gutem Management
    • 1,8 bis 2,0 geborene Lämmer pro Lammung
    • Drillingsgeburten kommen häufiger vor
  • Landschaftspflegeleistung: Beste Eignung für die Landschaftspflege

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung einer voll bemuskelten, kräftigen, breiten und tiefen Ziege mit langem Rücken und breitem, nicht zu stark abfallendem Becken sowie einer korrekten Beinstellung mit fester, nicht zu langer Fesselung. Angestrebt wird eine gute Ausbildung des Euters mit 2 Zitzen, die nicht zu dick sind, 3 oder 4 getrennte Zitzen sind tolerierbar. Unerwünscht ist eine schwarze Fellfärbung an Kopf, Hals und Brust, zuchtausschließend sind einfarbig schwarze Tiere. Verwachsene Zitzen führen zu einem Zuchtausschluss. Angestrebt werden Tiere, die auch bei extensiver Haltung und in der Landschaftspflege gute Zunahmen aufweisen.

Eine weiße geschlossene Blesse ist wünschenswert. Unerwünscht sind eine bis in den Nacken durchgehende Blesse sowie weiße Ohren. Pigmentflecken am Körper werden bis zu einer Größe von 10 cm Durchmesser toleriert, größere Flecken führen zu einem Abzug in der Formnote. Geknickte, längsgefaltete oder verdrehte Ohren führen zum Zuchtausschluss. Ein Überbiss bis zu 5 mm bei einem ausgewachsenen Tier ist tolerierbar.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzli­che Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Der­zeit sind keine genetischen Besonderheiten und Erbfehler bekannt. Deren Erfassung erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Tiere der Rasse Burenziege. Zum 01.01.2022 sind 8 Böcke und 56 Mutterziegen in 8 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleiter­sitzungen).

4. Selektionsparameter und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungs­prüfungen werden bei der Rasse durchgeführt:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen, Form und Bemuskelung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchttiere, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchttiere verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend und für weibliche Tiere freiwillig Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) und der Körung werden im Zucht­buch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung: Züchter
  • Fleischleistung: Züchter

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater und väterliche Großeltern in der Hauptabteilung, Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse ein­getragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuchs erfolgt entspre­chend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung die­nen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A
A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C
A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe 4.) mit mindes­tens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Girgentana-Ziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Girgentana-Ziege ist eine alte Landziegenrasse, die ihren Namen der Provinz Agrigento (ehemals Girgenti) auf Sizilien verdankt. Vermutet wird, dass diese Ziege aufgrund ihres „Korkenziehergehörns“ von der  asiatischen Schraubenziege (capra falconeri), auch Markhor-Ziege genannt, abstammt.

Die Girgentana-Ziege ist anspruchslos und widerstandsfähig, sie wird vornehmlich zur Milchgewinnung, aber auch zur Fleischerzeugung gehalten. Es gibt die Farbschläge weiß und rotbraun. Der Kopf ist sehr fein und edel und im Übergang von der Stirn zum Maul konkav geformt. Der Körperbau ist grazil, lang und schmal. Die Kruppe fällt recht steil nach hinten ab. Die Ziege hat immer längliche Glöckchen. Die besonderen Kennzeichen dieser Rasse, die „Korkenzieher-Hörner“, müssen mit Innendrehung senkrecht nach oben wachsen. Beim ausgewachsenen Bock können die Hörner bis zu 60 cm und bei der Ziege gut 40 cm hoch werden. Hornlosigkeit kann vorkommen. Es ist eine Langhaarziege mit mehr oder weniger langem Fell und kaum Unterwolle. Am Kopf und Hals ist das Fell kurz und glatt.

Leistungen
  • Milchleistung: 300-500 Liter Milch, ca. 4,7 % Fett, ca. 4,2 % Eiweiß/180-Tage Laktation
  • Fruchtbarkeit: 2,0 geborene Lämmer pro Lammung

2. Ziele des Zuchtprogramms

Auf Grund des geringen Populationsumfanges in Europa ist das Primärziel der Erhalt der Rasse und ihrer typischen Eigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt.

2.1 Zuchtziele

Zuchtziel ist eine anspruchslose, widerstandsfähige Ziege mit akzeptabler Milchleistung.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Genetische Besonderheiten und Erbfehler

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Unter­suchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Girgentana. Zum 01.01.2022 sind 2 Böcke und 6 Mutterziegen in einem Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleiter­sitzung).

 4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen und Form. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchttiere, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchttiere verpflichtend.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) und der Körung werden im Zucht­buch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung : Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung: Züchter

 5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

 7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

 8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern im Zuchtbuch derselben Rasse (mindestens in Klasse D)

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern im Zuchtbuch derselben Rasse (mindestens in Klasse D)

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuchs erfolgt entspre­chend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leis­tungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  • deren Eltern mindestens in Zuchtwertklasse 2 bewertet sind,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Böcke der Klassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe 4.) mit mindes­tens Note 4 bewertet wird.  Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewon­nen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Kaschmirziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Der Ursprung der Kaschmirziege liegt in den ariden Hochgebirgssteppen Zentralasiens. Vor gut 200 Jahren wurden erste Tiere in Europa eingeführt. Die meisten Tiere leben heute in der Volksrepublik China und der Mongolei. Nach 1970 wurden in Australien und Neuseeland große Kaschmirziegen-Farmen aufgebaut. Im Jahre 1989 zogen die USA nach. In Europa finden sich Kaschmirziegen hauptsächlich in Schottland. Im Ursprungsgebiet gehören Kaschmirziegen nicht einer einzelnen Rasse an, sondern bilden eine Rassegruppe mit dem gemeinsamen Merkmal der feinen Unterwolle.

Die Kaschmirziege ist eine klein- bis mittelrahmige, gehörnte Ziege mit hängenden Ohren. Böcke tragen lange, nach außen drehende Hörner, Ziegen kleine sichelförmige Hörner. Das Haarkleid ist langhaarig herabhängend mit einer feinen dichten Unterwolle. Die zu verarbeitende Unterwolle wird mehrmals pro Jahr ausgekämmt, gewaschen und versponnen. Es gibt weiße, graue, schwarze und braune Farbschläge. In Europa gibt es vorwiegend weiße und einige schwarzbraune Tiere.

Leistungen
  • Fruchtbarkeit: die Ziegen sind asaisonal und weisen eine geringe Fruchtbarkeit auf
  • Landschaftspflegeleistung: Eignung für die Landschaftspflege

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Als Zuchtziel wird eine robuste und widerstandsfähige, klein- bis mittelrahmige Ziege mit guter Wollleistung von ausgeglichener Qualität angestrebt.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersu­chungs-ergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

 3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Kaschmirziege. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 13 Mutterziegen in 2 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungs-prüfungen werden bei der Rasse Kaschmirziege durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Wolle, Rahmen und Form. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtziegen, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegen verpflichtend

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berück­sichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabtei­lung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabtei­lung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II




9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungs-prüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zucht­buches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  • deren Eltern mindestens in Zuchtwertklasse 2 bewertet sind,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit min­destens Note 4 bewertet wird. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlun­gen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionsmethoden und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Thüringer Waldziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Thüringer Wald Ziege entstand Anfang des 20. Jahrhundert in Thüringen aus regionalen Thüringer Landschlägen, in die über einen begrenzten Zeitraum Schweizer Toggenburger Ziegen eingekreuzt wurden. Die Rasseanerkennung erfolgte 1935. Die Rasse verteilt sich über das gesamte Bundesgebiet, das Hauptverbreitungsgebiet ist Thüringen.

Die Thüringer Wald Ziege ist eine mittelrahmige Milchziege. Es treten sowohl gehörnte als auch hornlose Tiere auf. Das Haarkleid ist kurz und glatt anliegend. Die Farbe erstreckt sich von hell- bis dunkelschokoladenbraun. Es kommen auch schwarze Tiere in der Population vor. Ein Aalstrich ist nicht vorhanden. Die typische Kennzeichnung kommt zum Ausdruck durch die ausgeprägte Gesichtsmaske mit den von der Überaugengegend bis zur Oberlippe reichenden weißen Streifen. Das Maul und die Ohren sind weiß gesäumt, Spiegel und Unterbeine weiß.

Leistungen
  • Milchleistung: 40 kg Fett + Eiweiß, 700 – 1.000 kg Milch, durchschnittlich 3,5 % Fett, über 3,0 % Eiweiß/ 240-Tage Laktation
    • bei entsprechender Haltung und Fütterung sind höhere Milchleistungen möglich
  • Fruchtbarkeit: Erste Ablammung bis zum Alter von 15 Monaten
    • eine Ablammung pro Jahr
    • 1,8 bis 2 geborene Lämmer pro Ablammung
    • saisonale Brunst
  • Landschaftspflegeleistung: Eignung für die Landschaftspflege

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Gefordert wird eine fruchtbare, widerstandsfähige und langlebige Milchziege mit hoher Wirtschaftlichkeit. Der Rücken sollte möglichst straff sein, mit breit angelegtem, nicht zu stark abfallendem Becken. Das Fundament soll trocken und nicht zu fein sein, die Beinstellung soll korrekt sein. Das Euter sollte gleichmäßig, geräumig, drüsenreich und fest angesetzt sein und weit nach vorne reichen. Die mittellangen, gleichförmigen und klar abgesetzten Zitzen sollten sich gut zum Hand- und Maschinenmelken eignen. Mehrstrichigkeit und mehrere Strichkanäle sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Genetische Besonderheiten und Erbfehler

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Unter­suchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Es gibt hornlose und gehörnte Tiere. Der Hornstatus wird als genetische Besonderheit erfasst. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Thüringer Wald Ziege. Zum 01.01.2022 sind 4 Böcke und 42 Mutterziegen in 3 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfun­gen werden bei der Rasse Thüringer Wald Ziege durchgeführt und dienen als Selekti­onskriterien:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen und Form, bei weiblichen Tieren zusätzlich das Merkmal Euterqualität. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchttiere, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegen verpflichtend
  • Milchleistungsprüfung im Feld bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung: Diese Leistungsprüfung ist für Bockmütter verpflichtend.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung : Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung: Züchter
  • Milchleistungsprüfung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV)

Die Milchleistungsprüfung (MLP) wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Verbandes mit Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV) nach ICAR-anerkannten Methoden durchgeführt. Die ermittelten MLP-Daten werden vom LKV an die beauftragte Datenverarbeitungsstelle, vit Verden, weitergegeben und dort aufbereitet, so dass sie für die Herdbuchführung verwendet werden können.

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berück­sichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung, Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exte­rieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungs-prüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zucht­buches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Vater in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen ist,
  • deren Mutter leistungsgeprüft und mindestens in Zuchtwertklasse 2 bewertet ist,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit min­destens Note 4 bewertet wird. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlun­gen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Walliser Schwarzhalsziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Walliser Ziegen stammen aus dem Kanton Wallis in der Schweiz. Als einzige Vertreterin des Rassekomplexes wurde die Walliser Schwarzhalsziege bei der sogenannten Rassenbereinigung im Jahr 1938 in der Schweiz anerkannt und in den vergangenen Jahrzehnten züchterisch bearbeitet. Die „Gletschergeiß“, wie die Walliser Schwarzhalsziege auch genannt wird, weist die typischen Eigenschaften einer (Hoch-)Gebirgsziege auf: vital, robust und trittsicher. Der üppige Behang und seine charakteristische Farbzeichnung – die vordere Körperhälfte schwarz, die hintere weiß mit einer scharfen Trennlinie in der Körpermitte – sind das äußere „Markenzeichen“ dieser Tiere.

Durch intensive Nachforschungen der Stiftung ProSpecieRara wurden die Kupferhalsziege, die Grüenochte Geiß und die Capra Sempione (Simplergeiß) als weitere, zum Rassekomplex der Walliser Ziegen gehörende Farbschläge identifiziert. Sie weisen nicht nur dieselben Typ- und Formmerkmale auf wie die Schwarzhalsziegen. Sie sind auch nachweislich mit ihnen verwandt. Die genannten Farbschläge werden in der Schweiz zwischenzeitlich auch (wieder) züchterisch betreut. Die farbliche Trennung zwischen Vorder- und Hinterhand ist bei der Kupferhalsziege und bei der Grüenochte Geiß ebenfalls vorhanden, bei der Kupferhalsziege ist die Vorhand kupferbraun, bei der Grüenochte Geiß grau. Lediglich die Capra Sempione weist diese charakteristische Farbzeichnung nicht auf. Ihr Haarkleid ist durchgängig schneeweiß.

Die Walliser Ziegen sind ursprünglich Zweinutzungsziegen, die zwischenzeitlich jedoch vorwiegend als Mutterziegen zur Landschaftspflege und Fleischerzeugung gehalten werden. Sie haben einen mittleren Rahmen mit bemerkenswerter Körperlänge. Ihrem ursprünglichen Lebensraum im Hochgebirge entsprechend verfügen sie über ein stabiles Fundament mit trockenen Gliedmaßen und harten Klauen. Die Ziegen sind behornt. Bei der Schwarzhalsziege reicht der Behang bis zum Boden, die Kupferhalsziege, die Grüenochte Geiß und die Capra Sempione haben 25 bis 30 cm „Bodenfreiheit“. Eine starke Behaarung ist auch an der Brust, an den Wangen und auf dem Kopf vorhanden.

Leistungen
  • Fleischleistung: Die Lämmer haben tägliche Zunahmen von etwa 200 g in den ersten zwölf Lebenswochen.
  • Eine Ablammung pro Jahr, 1,5 geborene Lämmer pro Lammung

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Zuchtziel ist eine mittel- bis großrahmige, robuste, eher spätreife Ziege, die auch unter extensiven Fütterungs- und Haltungsbedingungen eine gute Fleischleistung erbringt. Bei der Schwarzhalsziege soll die farbliche Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterhand in der Körpermitte liegen (letzte Rippe), bei der Kupferhalsziege und bei der Grüenochte Geiß eine Handbreit weiter vorne. Abweichungen bis zu 3 cm werden toleriert. Bei der Schwarzhalsziege kann der Behang bis zum Boden reichen, bei der Kupferhalsziege, der Grüenochte Geiß und der Capra Sempione soll er 25 bis 30 cm über dem Boden enden. Unerwünscht sind:

  • unscharfe Trennlinie zwischen Vorder- und Hinterhand bei der Schwarzhalsziege, der Kupferhalsziege und der Grüenochte Geiß,
  • graue Stichelhaare oder Pigmentflecken auf der Hinterhand bei der Schwarzhalsziege,
  • von der jeweiligen Grundfarbe abweichende Flecken oder Haare bei der Kupferhalsziege, bei der Grüenochte Geiß und bei der Capra Sempione.
2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Genetische Besonderheiten und Erbfehler

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Der Hornstatus wird als genetische Besonderheit erfasst. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Tiere der Rasse Walliser Schwarzhalsziege. Zum 01.01.2022 sind 1 Bock und 2 Mutterziegen in einem Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine deutsche Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungs­prüfungen werden bei der Rasse durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen, Form und Bemuskelung, bei Züchtung auf Milchleistung zusätzlich bei weiblichen Tieren das Merkmal Euterqualität. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtziegen, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegen verpflichtend.
  • Milchleistungsprüfung im Feld (bei Züchtung auf Milchleistung) bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung. Diese Leistungsprüfung ist freiwillig.
  • Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für männliche und für weibliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter kann sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) beschränken.
  • http://www.tierzucht-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Projekte/Downloads+Lineare+Beschreibung. Diese Leistungsprüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) und der Körung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Zuchtverband
  • Fruchtbarkeitsprüfung: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung: Züchter
  • Milchleistungsprüfung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV)

Die Milchleistungsprüfung (MLP) wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Verbandes mit Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV) nach ICAR-anerkannten Methoden durchgeführt. Die ermittelten MLP-Daten werden vom LKV an die beauftragte Datenverarbeitungsstelle, vit Verden, weitergegeben und dort aufbereitet, so dass sie für die Herdbuchführung verwendet werden können.

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend den vertraglichen Regelungen zur Datenbank des Ziegen-Datenverbundes, der vom Landesverband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht (LKV), Mecklenburg-Vorpommern, bereitgestellt wird bzw. zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Der LKV bzw. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Be­rücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuchs erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leis­tungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  • deren Eltern mindestens in Zuchtwertklasse 2 bewertet sind,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.
D weibl.
C weibl. D männl.
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewon­nen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Zuchtprogramm Weiße Deutsche Edelziege

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Die Weiße Deutsche Edelziege ging aus weißen Schlägen heimischer Ziegen hervor, die mit Schweizer Saanenziegen veredelt wurden. Sie wurde bis 1928 auch als Saanenziege bezeichnet.

Sie hat eine weiße Farbe, leichte Pigmentflecken an Nase, Ohren und Euter sind zulässig. Sie hat einen mittleren bis großen Rahmen sowie eine kurze und glatt anliegende Behaarung. Es gibt hornlose und gehörnte Tiere. Die Brunst ist saisonal, die Tiere sind frühreif, die Erstzulassung ist mit sieben bis neun Monaten möglich. Die Weiße Deutsche Edelziege ist eine hochproduktive Milchziege.

Leistungen
  • Milchleistung: 850 bis 1.200 kg Milch, 3,2 bis 3,5 % Fett, 2,8 bis 3,0 % Eiweiß/240-Tage Laktation
  • Fruchtbarkeit: erste Ablammung bis zum Alter von 15 Monaten
    • eine Ablammung pro Jahr
    • 1,8 bis 2,0 geborene Lämmer pro Jahr

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektions­kriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Angestrebt wird eine fruchtbare, widerstandsfähige und langlebige Ziege mit großer Wirtschaftlichkeit auf Grund hoher Fett- und Eiweißmengenleistungen (Fett-/Eiweißmenge > 70 kg) sowie ihrer Eignung zur Landschaftspflege. Der Rücken sollte möglichst straff sein, mit breit angelegtem, nicht zu stark abfallendem Becken. Das Fundament soll trocken und nicht zu fein, die Beinstellung korrekt sein. Gefordert wird ein gleichmäßiges, geräumiges, drüsiges und fest angesetztes Euter, das weit nach vorne und im Schenkelbereich hinaufreicht. Die gleichermaßen für das Hand- und Maschinenmelken gut geeigneten, leicht melkenden Zitzen sollen mittig unter den Hälften angesetzt, senkrecht nach unten weisen, mittellang, gleichförmig und klar abgesetzt sein.

Zuchtausschließend ist Mehrstrichigkeit. Leichte Pigmentflecken an Nase, Ohren und Euter werden toleriert.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Genetische Besonderheiten und Erbfehler

Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Unter­suchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Es gibt hornlose und gehörnte Tiere. Der Hornstatus wird als genetische Besonderheit erfasst. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Tiere der Rasse Weiße Deutsche Edelziege. Zum 01.01.2022 sind 2 Böcke und 8 Mutterziegen in 2 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine deutsche Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungs­prüfungen werden bei der Rasse durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Milchleistungsprüfung im Feld bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung. Diese Leistungsprüfung ist für alle Bockmütter verpflichtend.
  • Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen und Form, bei weiblichen Tieren zusätzlich das Merkmal Euterqualität. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchttiere, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchttiere verpflichtend.
  • Lineare Beschreibung im Feld bei den weiblichen Tieren. Erfasst werden die Merkmalsblöcke Körpermaße, Formmerkmale, Eutermerkmale sowie einige zusätzliche Informationen. Die Verfahrensbeschreibung ist veröffentlicht unter http://www.tierzucht-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Projekte/Downloads+Lineare+Beschreibung. Diese Leistungsprüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) und der Körung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung und lineare Beschreibung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung: Züchter
  • Milchleistungsprüfung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV)

Die Milchleistungsprüfung (MLP) wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Verbandes mit Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung M-V (LKV) nach ICAR-anerkannten Methoden durchgeführt. Die ermittelten MLP-Daten werden vom LKV an die beauftragte Datenverarbeitungsstelle, vit Verden, weitergegeben und dort aufbereitet, so dass sie für die Herdbuchführung verwendet werden können.

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Be­rücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Einteilung


Anforderungen an männliche Tiere


Anforderungen an weibliche Tiere


Haupt­abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Haupt­abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen



Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung, Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

Bewertung mit mindestens Zuchtwert­klasse II




 9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuchs erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leis­tungsprüfung und Zuchtwertschätzung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  • die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
  • deren Vater in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen ist,
  • deren Mutter leistungsgeprüft und mindestens in Zuchtwertklasse 2 bewertet ist,
  • die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
C
C weibl. A
D
C weibl. A männl. A
C
D weibl.

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewon­nen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 01.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.