Die Tierseuchenkasse in Mecklenburg Vorpommern

Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten. Sie kann Kosten und Schäden ersetzen, die durch Tierseuchen, seuchenhaft verlaufende Tierkrankheiten oder Zoonosen und deren Bekämpfung entstehen. Außerdem wirkt sie mit bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen, seuchenhaft verlaufende Tierkrankheiten und Zoonosen sowie bei der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere. Sie kann ferner behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten und Zoonosen unterstützen, wissenschaftliche Untersuchungen veranlassen oder fördern sowie Tiergesundheitsdienste einrichten.

Sie ziehen von den Tierhaltern jährlich Beiträge ein, deren Höhe sich nach der jeweiligen Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen, insbesondere nach der Rücklagenhöhe der einzelnen Tierart, die Anzahl der Tiere im Land, den Beihilfe- und Entschädigungszahlungen der Vorjahre, ihrem sonstigen Finanzbedarf und ihrer Risikoeinschätzung richtet. In anderen Ländern werden sie ganz oder zum Teil durch Vermarktungsgebühren finanziert und erhalten gegebenenfalls auch direkte staatliche Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge wird jährlich berechnet. Bei ausreichender Rücklagenhöhe kann es bei einzelnen Tierarten gegebenenfalls auch zur Aussetzung der Beitragspflicht für das Folgejahr kommen.

Die Tierseuchenkassen leisten Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen, unterstützen im Rahmen der jeweiligen Beihilfesatzungen Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördern die Gesundheitsvorsorge von Tierbeständen mit der Bezuschussung von Impfungen.

Die meisten Tierseuchenkassen zieht des Weiteren Gebühren für die Abholung, Beseitigung und endgültige Verarbeitung von verendeten Tieren in Tierkörperbeseitigungsanstalten ein. Dies ist eine neue Aufgabe, die von der EU vorgegeben wurde und die die Mitgliedstaaten umsetzen müssen.

Die Rechtsgrundlagen der deutschen Tierseuchenkassen sind im Tierseuchengesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Ausführungsgesetzen der Länder enthalten. Die Einrichtung von Tierseuchenkassen ist Ländersache. Zu ihrer wichtigsten gesetzlichen Pflichtaufgabe gehört die Festsetzung und Refinanzierung von Entschädigungen für Tierverluste, die durch amtliche Tötungsanordnungen entstehen. Für solche Tierverluste kommen private Viehversicherungen nicht auf. Sie werden vielmehr je zur Hälfte aus den Mitteln der Bundesländer und aus den Tierseuchenkassenbeiträgen der Tierbesitzer gedeckt.

Bei den meisten Tierseuchenkassen sind die Besitzer von Rindern (auch Wisenten, Wasserbüffeln und Bisons), Pferden, Esel, Schafen, Ziegen, Hausschweinen, Geflügel, Bienen- und Hummelvölker beitragspflichtig und entschädigungberechtigt.

Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst MV, ein Service der TSK MV

Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst berät im Auftrag der Tierseuchenkasse Tierhalter in allen tiergesundheitlichen Belangen. Dazu gehören insbesondere die

  • Beratung zu allgemeinen oder speziellen Tiergesundheitsproblemen in der Tierhaltung auf Anforderung des Tierhalters oder seines Hoftierarztes nach Abstimmung mit dem Tierhalter,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Hygiene-, Behandlungs- oder Sanierungsprogrammen unter Einbeziehung des Hoftierarztes,
  • Vorbereitung, fachliche Begleitung und Überwachung der durch die Tierseuchenkasse finanzierten Tiergesundheitsprogramme,
  • Veranlassung und Auswertung von diagnostischen Untersuchungen und
  • Zusammenarbeit mit den Hof- und/oder Amtstierärzten bei der Erkennung und Behandlung von oder Vorbeugung vor nicht bekämpfungspflichtigen Erkrankungen.

Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst wirkt mit bei der

  • Fortbildung von Tierhaltern, Tierärzten und Tierpflegern,
  • Durchführung von Forschungsprojekten auf Beschluss des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse,
  • Erstellung und Kontrolle von Qualitätssicherungsprogrammen und
  • Verbesserung des Schutzes der Verbraucher, der Tiere und der Umwelt.

Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst kann auf Antrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz oder der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Durchführung amtlicher Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Bekämpfungs- und Sanierungsprogrammen und bei der Bewältigung von Krisensituationen bei Auftreten gefährlicher Tierseuchen Amtshilfe leisten.

(Entnommen von der Homepage der TSK MV)

Kontakt zur Tierseuchenkasse MV

Anschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg

Homepage: tskmv.de

Schaf- und Ziegengesundheitsdienst MV

Ansprechpartnerin: Dr. Christine Komorowski

E-Mail: ch.komorowski@tskmv.de

Mobil: +49 172 3655298