Die Tierseuchenkasse in Mecklenburg Vorpommern
Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, Entschädigungen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes zu leisten. Sie kann Kosten und Schäden ersetzen, die durch Tierseuchen, seuchenhaft verlaufende Tierkrankheiten oder Zoonosen und deren Bekämpfung entstehen. Außerdem wirkt sie mit bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen, seuchenhaft verlaufende Tierkrankheiten und Zoonosen sowie bei der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere. Sie kann ferner behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten und Zoonosen unterstützen, wissenschaftliche Untersuchungen veranlassen oder fördern sowie Tiergesundheitsdienste einrichten.
Sie ziehen von den Tierhaltern jährlich Beiträge ein, deren Höhe sich nach der jeweiligen Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen, insbesondere nach der Rücklagenhöhe der einzelnen Tierart, die Anzahl der Tiere im Land, den Beihilfe- und Entschädigungszahlungen der Vorjahre, ihrem sonstigen Finanzbedarf und ihrer Risikoeinschätzung richtet. In anderen Ländern werden sie ganz oder zum Teil durch Vermarktungsgebühren finanziert und erhalten gegebenenfalls auch direkte staatliche Zuwendungen. Die Höhe der Beiträge wird jährlich berechnet. Bei ausreichender Rücklagenhöhe kann es bei einzelnen Tierarten gegebenenfalls auch zur Aussetzung der Beitragspflicht für das Folgejahr kommen.
Die Tierseuchenkassen leisten Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeige- und meldepflichtige Tierseuchen, unterstützen im Rahmen der jeweiligen Beihilfesatzungen Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördern die Gesundheitsvorsorge von Tierbeständen mit der Bezuschussung von Impfungen.
Die meisten Tierseuchenkassen zieht des Weiteren Gebühren für die Abholung, Beseitigung und endgültige Verarbeitung von verendeten Tieren in Tierkörperbeseitigungsanstalten ein. Dies ist eine neue Aufgabe, die von der EU vorgegeben wurde und die die Mitgliedstaaten umsetzen müssen.
Die Rechtsgrundlagen der deutschen Tierseuchenkassen sind im Tierseuchengesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Ausführungsgesetzen der Länder enthalten. Die Einrichtung von Tierseuchenkassen ist Ländersache. Zu ihrer wichtigsten gesetzlichen Pflichtaufgabe gehört die Festsetzung und Refinanzierung von Entschädigungen für Tierverluste, die durch amtliche Tötungsanordnungen entstehen. Für solche Tierverluste kommen private Viehversicherungen nicht auf. Sie werden vielmehr je zur Hälfte aus den Mitteln der Bundesländer und aus den Tierseuchenkassenbeiträgen der Tierbesitzer gedeckt.
Bei den meisten Tierseuchenkassen sind die Besitzer von Rindern (auch Wisenten, Wasserbüffeln und Bisons), Pferden, Esel, Schafen, Ziegen, Hausschweinen, Geflügel, Bienen- und Hummelvölker beitragspflichtig und entschädigungberechtigt.
Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst MV, ein Service der TSK MV
Kontakt zur Tierseuchenkasse MV
Anschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Homepage: tskmv.de
Schaf- und Ziegengesundheitsdienst MV
Ansprechpartnerin: Dr. Christine Komorowski
E-Mail: ch.komorowski@tskmv.de
Mobil: +49 172 3655298