Im Folgenden lesen Sie einen Kommentar unseres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Lückhoff zur Umweltministerkonferenz, die am 01.12.2023 in Münster stattfand.

Der Beschluss der Umweltministerkonferenz bestätigt im Wesentlichen die Vorschläge von Ministerin Lemke. Er ist damit das, was man üblicher Weise einen Schritt in die richtige Richtung nennt. Ein Ansatz, um das Reaktionsmanagement zu beschleunigen. Aber auch nicht mehr. Er geht nicht auf die von der VDL oder der im Papier der Verbände zur Umweltministerkonferenz enthaltenen Forderungen nach einem Bestandsmanagement oder gar nach einer Umsetzung der Koalitionsvereinbarung des Bundes ein und bleibt sogar hinter dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.10.2023 zurück.

Weiterhin offen und unklar sind verbindliche Aussagen, wann ein erhöhtes Rissaufkommen vorliegt und welche Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sein müssen. Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen sollen sogar erst im Entnahmebescheid festgesetzt werden können. Innerhalb welcher Zeit eine Entscheidung der zuständigen Behörde getroffen werden kann/sollte/muss, bleibt weiterhin offen. Aber die 21-Tage-Frist läuft!

Im Beschluss heißt es: „Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung ist für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich“. Das ist zu begrüßen und trägt sicher zu einer schnelleren Entnahme bei. Allerdings heißt es im Vorschlag von Ministerin Lemke auch: „Am Ort des Risses sollte weiterhin ein Abstrich genommen und auch ein Gentest beauftragt werden.“ Ob diese Empfehlung mit dem Beschluss der Umweltminister entfällt, ist nicht erkennbar. Gibt es nun Rechtssicherheit für die Rissgutachter oder bleibt die nachträgliche genetische Individualisierung weiterhin ein Damoklesschwert?

Vielleicht wissen wir in einem Jahr mehr darüber, wie groß dieser richtige Schritt war.