Auszug aus dem Info-Schreiben des Bundesverbandes Rind & Schwein

 

„Jeder Mitgliedstaat muss nach der EU VO 2018/848 Artikel 26 ab dem 1. Januar 2022 eine Datenbank für ökologische Tiere und ökologische juvenile Aquakulturtiere anbieten.

Das bedeutet, dass jeder Käufer von Ökotieren VOR dem Zukauf konventioneller Zuchttiere die Verfügbarkeit ökologischer Angebote über die Öko-Tierdatenbank „organicXlivestock“ prüfen muss. Über die Datenbank muss auch die Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn kein geeignetes Tier vorhanden oder angeboten wird. Der Antrag wird an die zuständige Kontrollbehörde weitergeleitet und muss von dieser Behörde genehmigt werden. Diese neue Regelung gilt künftig bei jedem Zukauf eines konventionellen Zuchttieres und nicht wie bislang, ab einem bestimmten Prozentsatz.

Die Listung von Ökotieren in dieser Datenbank ist freiwillig und soll Transparenz schaffen. Bei Beantragung und Prüfung einer Ausnahmegenehmigung gelten nur die Tiere als verfügbar, die in der Datenbank gelistet sind.

Bei der Antragstellung einer Ausnahmegenehmigung werden Antworten über die Datenbank vorgegeben. Gibt es keine passende Begründung zur Auswahl, kann in einem Freitextfeld eine betriebsspezifische, qualitative Begründung (z.B. Passfähigkeit Zuchtprogramm, Herdbuch, Betrieb, etc.) vermerkt werden. Grundsätzlich gilt: wer einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit z.B. der Nichteignung eines Tieres für die Herdbuchzucht begründet, darf wie bisher ein konventionelles Tier mit der Herdbucheignung/Herdbuchstatus zukaufen. Dafür benötigt die/der Käuferin/Käufer aber die offizielle Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Begründung bei der Antragsstellung der Ausnahmegenehmigung muss passend sein.“

 

Hier gelangen Sie zu der Datenbank: https://organicxlivestock.de