Tag des Wolfes kein Tag zur Freude
Zum jährlichen Tag des Wolfes am 30. April stellt die Vorsitzende des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Susanne Petersen, fest:
„„Seit einigen Jahren wird der 30. April von verschiedenen Organisationen als Tag des Wolfes gefeiert. Die Schaf- und Ziegenhalter in unserem Land können die Freude über die Rückkehr des Wolfes nicht teilen. Wir hatten alleine in den letzten Wochen zu viele Tage des Wolfes, an denen auch gut geschützte Schafe in großer Zahl von Wölfen gerissen wurden.
Wir können auch die vielen Forderungen nicht mehr hören, in denen immer wieder nach einem besseren Herdenschutz und der finanziellen Unterstützung dafür gerufen wird. Man hat den Eindruck, dass manche Leute einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, was unsere Tierhalter bereits alles an zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit verbesserten Zäunen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden leisten. Wir leben Tierschutz! Immer auch in dem Wissen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz geben wird. Es wird von uns erwartet, dass wir Rissvorkommen emotional und finanziell wegstecken. Dass dabei auch Existenzen gefährdet werden, wird scheinbar in Kauf genommen.
Der durch Schafe erbrachte Erosionsschutz und die Deichbeweidung ist durch maschinelle Arbeit nicht zu ersetzen. Beweidetes Grünland speichert CO2. Durch die stärkere Wurzelbildung der beweideten Gräser steigt nicht nur ihr Halt im Boden, sondern auch die Durchlässigkeit und Fähigkeit, Wasser zu speichern. Der Erhalt von beweidetem Grünland ist für die Förderung der Artenvielfalt von Wildpflanzen und Wildtieren unabdingbar. Die Begriffe „artgerechte Haltung“ und „Nachhaltigkeit“ werden durch die Schafe sinnvoll umgesetzt.
Nur, was Schafe nicht können, ist, sich gegen Wolfsübergriffe zu wehren!
Wir fordern von der Politik endlich konsequentes Handeln, um übergriffige Wölfe umgehend zu entnehmen. Diese dürfen ihr einmal erlerntes Verhalten nicht erst weitergeben. Wir sind nicht für die erneute Ausrottung des Wolfes. Aber eine Koexistenz von Weidehaltung und Wolf darf nicht nur zu Lasten der Weidehaltung gehen.
Die Vorschläge der Umweltminister zu einer schnelleren Entnahme sind am Schreibtisch entstanden und in der Praxis kaum sinnvoll umzusetzen. Nun wurden sie durch eine Gerichtsentscheidung in Niedersachsen erst einmal gestoppt. Dies bietet eine erneute Gelegenheit für die Politik auf Bundes-, aber auch auf Landesebene, endlich klare und eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen und für sinnvolle Entnahmeregelungen zu sorgen.
Der einfachste Weg einer zeitnahen gesetzlichen Änderung wäre aus unserer Sicht die 1:1 Umsetzung der FFH-Richtlinie, Art. 16 Abs. 1 Buchstabe e) in das Bundes-naturschutzgesetz, „um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.“ Darauf hat wiederholt auch die EU-Kommission hingewiesen und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.“